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mit einer Art von eisernem Komme, in die Höhe gerichtet,und wenn ein Tisch geschoren ist, die Haare mit einerhorten Bürste wieder niedergelegt, das Luch daraufabgehakt, übergezogen und wieder einen Tisch breit auf-gehakt werden. Aus diese Art wird bis ans Ende desTuches fortgearbeitet.
§. 202.
Von dem Haarmannsschnitt ist oben (tz. 105.)schon die Rede gewesen; desgleichen haben wir auchvom Rauhen zur halben Wolle und von dem halb-wolligen Schnitt (§. 107.) gesprochen. Was aberdas Ausschecren, oder das Scheeren der drittenAbtheilung anbelangt, so bekommt das trockne Tuchnach dem völligen Ausrauhen noch 5 bis 8 Schnitte;je nach der Beschaffenheit des Tuches und nach Be-endigung des Scheerens eines jeden Tisches werdendie Haare, die vorher mit dem erwähnten Kammeaufgerichtet werden mußten, mit der oben erwähntenBürste wieder geordnet oder niedergestrichen; und die-ses Scheeren ist die letzte Appretur. Der Tuchschee-rer darf bei diesen letzten Schnitten die Haare nichtso sehr mit dem Kamme aufrichten, als bei dem Haar-mannsschnitt und Halbwolligen. Auch dürfen beidem Ausschecren die Scheeren nicht zu scharf, jedochmüssen sie schärfer sein, als zum Haarmannsschnitt.Gewöhnlich werden die neugeschliffenen Scbeeren zu-vörderst beim halbwolligen Schnitt (tz. 107.), dannbeim Ausschecren und endlich zum Haarmannsschnittangewendet.
Auf der ungerauhten Rückseite erhalten die Tuchenur einen einzigen Schnitt.
h. 203.
Nach Beendigung des Scheerens muß der Appre-teur »der Fabrikant oas Tuch untersuchen, ob es nicht zu
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