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Zweck erreicht, so nimmt man die Zeuge aus demFärbebad, verkühlt uud spült sie sehr rein, und durchdas dabei anzuwendende Klopfen und Spülen erhal-ten die Farben Glanz.
§. 393.
Gemerkungen ;ur Erzeugung der Mode-farben. I
1) Sobald als man eine Modefarbe (oderTrappfarbe) anfangen will, muß man die Farbestoffe,
die man anwenden will, nicht gleich zu häufig neh- jmen, damit man Zeit hat, die Waare kochen zu las-sen, bis die Farbe sich im Kessel ausgeglichen hat, ^das heißt, bis alle Streifen und Flecken auf der !Waare sich verkocht haben; alsdann kann man dieübrigen Farbestoffe, die gewöhnlich vorräthig abgekochtwerden, nach Belieben und töpfchenweise zusetzen,weil man dann keine Flecken mehr zu fürchten hat,und weil man nur auf diese Weise dem vorgelegtenMuster am sichersten nachzufärben im Stande ist.
2) Die Waare muß ganz rein und fleckenfreisein; wäre aber das Gegentheil vorhanden, so mußsie mit Regenwasser und Seife ausgewaschen werden.
3) Wenn sich dergleichen Flecke und sonstigerSchmuz in der Waare, z. B- im Luche, Zeuge,Garne u. dgl., befinden sollten, so müssen sie absolutmit Seife, aber nicht mit alkalischen Laugen davonbefreit werden, weil die letztem den Modefarben undandern hellen Farben sehr schädlich sind; aber beiden dunkeln Farben ist nicht so viel zu fürchten.
4) Sollte geschwefelte Waare und Garn zumFärben vorkommen, so müssen diese ebenfalls mitSeife gewaschen werden, weil die darin sich befindendeschwefelige Säure den Farben nachtheilig ist.
b) Alle angesottene Waaren, Garne u. dgl. dür«