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Alle Arten der Schafwolle : ihrer Natur und Beschaffenheit nach, leicht kennen zu lernen und solche zu verarbeiten oder theoretisch-praktische Belehrungen für Tuch-, Zeug- und Strumpf-Fabrikanten, Wolleinkäufer, Wollsortirer, Wollkämmer und deren Gesellen und Lehrlinge : enthaltend: gründliche Kenntnisse von der Natur und Beschaffenheit aller Arten von Schafwolle, deren Verarbeitung zu Garnen, Tuchen und Zeugen... / herausgegeben vom Tuchfabrikanten, Kunst- und Schönfärber Carl Friedrich Scherf
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Wasser und erhitzt sie bis auf 69° H., wirst 19 Pfundguten Krapp, eben so viel Weizenkleie, 15 Pfund gutePottasche und zuletzt auch <» Pfund gut abgeriebenenIndigo (tz. 374. siehe Abklappern) hinein, rührt Al-les gut unter einander, deckt die Küpe sehr gut zuund läßt sie 16 Stunden in Ruhe. Darnach decktman die Küpe wieder auf und sieht nach, ob sie eineblaue, kupferige Haut und eine blaue Blume (H.374.)bekommen hat. Hat sie nur blaue Blasen oder eineunstandhafte Blume, so muß sie wieder erhitzt wer-den, rührt sie auf, läßt sie noch 2 — 3 Stunden ru-hen, giebt ihr noch 5—7 Pfund Pottasche, rührt siewieder auf und läßt sie noch 3 Stunden ruhen.Wahrscheinlich wird sie nun eine weit bessere undstandhaftere Blume erhalten haben; man rührt siewieder auf und läßt sie wieder 4 Stunden ruhen.Alsdann wird sie wieder aufgerührt, und die Blumewird sich noch vollständiger zeigen, auch wird sich dieKüpenlauge in Grün verwandelt und einen Indigo-geruch haben; nun giebt man ihr noch 5—7 PfundPottasche, rührt sie wieder auf und läßt sie wieder3—4 Stunden in Ruhe.

tz. 397.

Das Spriten mit Kalk.

Nun wird die Küpe wieder aufgerührt und mangiebt ihr dabei 21 — 24 Loth zubereiteten Kalk(tz. 396.). Dieses Aufrühren und Kalkzusetzen wieder-holt man alle 2 bis 3 Stunden und so oft, bis dieKüpenlauge gelb und klar geworden ist. Wenn sieauf diese Weise Kalk genug erhalten hat, so muß sie,wenn man mit der Schöpfkelle Küpenlauge aufnimmtund sie gegen das Tageslicht ausgießt, braungelbaussehen, gut auffärben und einen guten Jndiggeruchhaben; setzt man einen Stahl auf (§. 874.), so wird