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Dreizehnte Abtheilung.
Von den Mitteln, die Aechtheit und Festigkeit der Farbenauf den gefärbten Zeugen zu prüfen. Lie Waareumzufärben.
h. 523.
Berücksichtigen wir die Einwirkungen des Sauer-stoffes der atmosphärischen Lust, der Chlorsäure undder anderen Säuren, und den Einfluß des Sonnen-lichtes auf die Farben, so ergiebt sich, daß es imwahren Sinne keine einzige Farbe giebt, welcher dasPrävikat der Aechtheit absolut zugeschrieben werdenkann, weil der Sauerstoff ein allgemeines Zerstö-rungsmittel aller Farben ausmacht, und dessen Ein-fluß von den gefärbten Zeugen nicht abgehalten wer-den kann.
tz. 524.
Wenn also von der Aechtheit einer Farbe dieRede ist, so kann darunter wohl nur ihre Haltbarkeitoder ihr Widerstand gegen solche Substanzen verstan-den werden, deren Einwirkung jene Farben am mei-sten ausgesetzt sind. Zu solchen gehören: I) die at-mosphärische Luft; 2) das Wasser; 3) dasSonnenlicht; 4) die vegetabilischen Säuren;als: der Essig, die sauren Safte, der Wein;b) die gelösten Seifen; <l) die alkalischenSalze, als: die Pottasche, der Salmiakgeist,der faule Urin. Wenn die Farben diesen genann-ten Substanzen widerstehen, so können sie mit Rechtfür ächt anerkannt werden: denn es würde zu vielverlangt sein, daß auch die Schwefelsäure, Salpeter-säure, die Chlorsäure u. dgl. keine Einwirkung daraufmachen sollten; denn das wäre eben so gut, als wenn