s«s
tz. 528.
Vom Abziehen oder Abkieden der Farben.
Das Abziehen oder Absieden der Farbenvon den gefärbten Garnen, Zeugen u. dgl. geschiehtentweder aus dem Grunde, jenen Stoffen dann eineandere Farbe mitzutheilen, oder wenn sie durch dasFärben dunkler geworden wären, als verlangt wurde,um sie wieder Heller zu machen. In Hinsicht deserstem Falles müssen wir gestehen, daß es säst un-möglich ist, die Farben auf wollenen Gegenständendurch die zulässigen Mittel so vertilgen zu können,daß gar keine Spur einer Farbe darauf zurückbleibensollte. Wir müssen uns daher begnügen, dergleichenFarben auf jenen Stoffen wieder zu produciren, wel-chen die zurückgebliebene Farbe nicht nachtheilig ist.Oefters aber kann eine solche zurückgebliebene Farbeden neu zu erzeugenden Farben auch zuträglich seinund als Grundfarbe dienen.
tz. 529.
Um obigen Zweck zu erreichen, bedient mansich gewöhnlich dazu: des Alauns, des Weinsteins,der Seife und in gewissen Fällen auch der Pottasche,der Schwefel- und auch der Salzsäure. Dabei hatman Folgendes zu beobachten:
1) Wenn man mehrere Wollproben oder wolleneKleinigkeiten von verschiedenen Farben abzusieden hat,so muß eine jede für sich allein in das Absiedebadgethan und gekocht werden, um des Erfolgs mehrversichert zu sein.
2) Wenn man mit Alaun die Farbe abziehenwill, so rechnet man auf I Pfund Wasser I LothAlaun, macht das Bad kochend, bringt die Waarehinein, und laßt sie so lange darin kochen, bis sichreine Farbe mehr davon abkochen läßt, worauf sie
24