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daß man hier einen besondere Fall im Auge hat, undso ist es auch. Der Wichtigkeit wegen, soll dieser nunnaher beschrieben werden.
Beim Austritt einer Landstraße aus einem bedeuten-den Marktflecken, bildet sich oben beschriebenes Hügelland.Dort war die Straße mit einem Durchlässe 4 Fuß breitund hoch versehen, und dieser genügte zur Abführungdes gewöhnlichen Wassers, aber keineswegs bei einemschnellen Schneegange oder bei Platzregen. Rechts derStraße zieht sich ein kleiner Fluß herab, der auch beiden höchsten Ueberschwemmungen der Straße keinen Nach-theil brachte. Oberhalb und unterhalb der Einmündungdes Wassers von dem gedachten vier Fuß tief und breitenDurchlässe in den kleinen Fluß, treibt derselben zweiMühlen.
Zur Abführung des Feldgusses war nun kein anderesMittel vorhanden, als den erwähnten LMchlaß in eineBrücke von hinlänglicher Weite zu verwandeln, welcherAnordnung jedoch von den beiden Mühlenbesitzern, beson-ders von dem der obern Mühle, widersprochen wurde.
Da aber durch die oft zweimal in einem Jahre ein-getretenen Feldgüsse nicht nur die Straße, sondern auchder obere Theil des Marktflecken benachtheiliget wurde,indem das Wasser bis in die Häuser drang, so mußteauf irgend eine Art weitere Hilfe geschafft werden.
Die Anlage einer hinlänglich weiten Brücke wurdebeschlossen, und von dieser ein hinlänglich breiter Grabenbis in den kleinen Fluß gezogen, in diesem aber einUeberfallwehr angebracht, welcher das überflüssige Wasserin der Art abführte, daß die Mühlenbesitzer keine wei-tere Klage führen konnten.
Von diesem Ueberfallwehr mußte abermal ein hinläng-lich breiter Graben gezogen, und damit dem Feldwasserein unschädlicher Abfluß verschafft werden. Die Lagedes Terrains war dabei so günstig, daß dem zweiten