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1 (1837) Erster Theil, den Strassen- und Pflasterbau, dann den Brückenbau enthaltend / von J.M. Voit
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149
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an die Straßen gesetzt, und bei jeder, die ihre vorschrifts-mäßige Breite hat, sollten sie an den äußern Nand desBankets gesetzt werden. Hier nehmen sich die Baumreihennicht nur am besten aus, sondern sie erfüllen auch denZweck des Schutzes, sowohl im Sommer, als auch imWinter.

Ist eine Straße zu schmal, so wird sie durch dieBaume an den Enden des Bankers noch mehr verengt,und dann bleibt kein anderes Mittel übrig, als die Baumeüber die Gräben zu setzen. Wird eine solche Straße imWinter mit Schnee bedeckt, so daß auch die Gräben aus-gefüllt werden, dann hat die Passage keine genügende Si-cherheit. Um den Fuhrwerken die Straße gleichsam ab-zustecken, müssen sogenannte Schneezeichen an die äußernSeiten des Bankets gesetzt werden, und diese bestehen aushinlänglich hohen Baumzweigen, oder Stangen. Derglei-chen Schneezeichen müssen aber immer zu rechter Zeit aus-gesteckt werden, nämlich, sobald ausdauernd Schnee fällt.

§. Istl.

Von den Ortstafeln.

Es muß den Reisenden angenehm seyn, die Namender Ortschaften, durch welche die Straße führt, oder dienahe an derselben liegen, zu erfahren, ohne lange fragenzu müssen. Dieser Zweck wird in Bayern durch Orts-tafeln von vorgeschriebener Form erreicht. Diese Tafelnbilden ein länglichtes Viereck, aber von zwei Seiten stachabgedacht, mit der Aufschrift, und sie sind auf eine vier-kantig bezimmerte Säule 10 12 Fuß hoch außer demBoden befestiget, die blau und weiß angestrichen ist-Die Aufschrift (teutsche Fraktur) bezeichnet den Namender Stadt, des Marktfleckens, des Pfarr-, oder Filialdor-seö, der Einöde u. s. w. und gibt auch an, in welchem