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Endlich kommen bei Anlegung einer Kunststraße vor:
IV. Nebenanstalten.
Dazu gehören Meilenzeiger, Wegweiser, Ruhe-sitze, Brunnen, Ortstafeln, Baumpflanzungenund so weiter.
§. 30 .
I. Von hen bei Anlegung einer Kunstftraßevorkommenden Erdarbeiten.
Wenn zur Ausführung einer Straße, nach entworfe-nem Plane und beendigten theoretischen Vorarbeiten, wirk-lich Hand an das Werk gelegt werden soll, so muß mitden Erdarbeiten begonnen werden. Zunächst muß dasTerrain nach dem Nivellement und nach den dazu gehö-rigen Langen- und Querprofilen planirt werden,und dabei kommt gewöhnlich vor, daß einige Stellen ab-gegraben, und andere erhöht oder aufgefüllt werden müssen.Dergleichen Falle werden unter die gewöhnlichen gerechnet;außergewöhnliche sind solche, wo die Straße einen Dammvon mehr oder weniger Höhe bildet, oder wo bedeutendeAnhöhen abgegraben, oder Einschnitte in Berge gemachtwerden müssen. Um mit den eigentlichen Erdarbeitenden Anfang machen, müssen die dazu gehörigen Werkzeugeund andere Utensilien, als Bretter und Dielen zur Be-legung der Karrenbahnen, Hölzer, Latten u. dgl. aufden Bauplatz geschafft werden, wozu auch unter Umstän-den die Bauhütten gehören, um Werkzeuge aufbewahrenzu können u- s. w,
§. 31 .
Bei allen hieher gehörigen Erdarbeiten kommt esvorzüglich darauf an, daß alle Arbeiter gehörig angestelltund so beschäftiget werden müssen, daß keiner den an-