wird die innere Gewölblinie auf dem Neißboden aufge-zeichnet, und darnach können auch die Lehrbögen, Lehr-gerüste, Nippen construirt werden.
Das Lehrgerüste bestehet aus abgezimmerten Nippennach der Bogenform, welche in gewissen Entfernungenneben einander gestellt, die Breite der Brücke einnehmenmüssen. Hierauf kommen die Schallatten, wenn mit Back-steinen gewilbt wird, oder die Schalhölzer, wenn das Ge-wölb aus Werksteinen besteht. Was die Schalung anDicke betragt, muß von der Nippe abgezogen werden; übri-gens laust die Bogenlinie parallel mit der innern Gewölblinie.
§. 188 .
Die ersten paar Nippen werden mit den beiden Ge-wölbhäuptern bündig aufgestellt. Zwischen diese kommendie übrigen Nippen zu stehen, nach Erforderniß der Ge-wölbdicke st bis 5 Fuß auseinander. Ueber die Nippenkommen dann Schallatten, wenn mit Backsteinen gewölbtwird, oder Schalhölzer, je eines für eine Gewölbsteiir-Schichte, 8 Zoll breit und 8 Zoll hoch. Diese Schalhöl-zer werden auf hölzerne gegeneinander gekehrte Kiele ge-setzt, und auf solchen auch die Gewölbsteine mit Keilenunterlegt, um sie an beliebiger Stelle etwas erhöhen odersenken zu können.
Es wurde schon erinnert, daß es zweierlei Lehrge-rüste gibt, nämlich solche, welche auf Pfählen ruhen, undfreigesprengte. Die ersten nennt man unbeweglichedie zweiten gesprengte Lehrgerüste. Da die unbe-weglichen Gerüste immer mehr Gefahren durch Hochwässeru. s. w. ausgesetzt sind, als die gesprengten, so wird dieVerwendung der letzter« den erstem vorgezogen. Die ge-sprengten Lehrgerüste haben ihre festen Anhaltspunkte anden Brückenpfeilern, lab. IV iz lüt. K und 8 sinddie zweierlei Lehrgerüste vorgestellt. Ickt. K ist ein ge-sprengtes Lehrgerüst. Die äußerste Linie a b. ist die in-