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6 (1844) Das amerikanische Staatensystem, das mohammedanische Staatensystem, die christlichen Staaten von Abyssinien, das buddhaistische Staatensystem und die Heidenwelt : nach den geographisch-statistischen Hauptverhältnissen / von Dr. Heinrich Berghaus
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der öffen'lichen Meinung bei einigen herausfordernden Gelegenheitenohne den geringsten Ve,such, das Gesetz selbst abzuändern; ste entstehenalle ohne Verabredung durch momentanes Ausfordern der Leidenschaften,ziehen vorüber wie eine Aprilwolke, ohne eine Spur ihres Daseins zu-rückzulassen, und enden mit ein Paar zerschlagenen Köpfen, blauenAugen und verschwvllenen Backen, für die man den Verbrechern eineangemessene Geldstrafe auflegt. Der friedliebende Geist der Amerikanerspricht sich in der Thatsache am kräftigsten aus, daß sie, ungeachtet allermöglichen Aufruhrversuche, die öffentliche Ordnung aufrecht erhalten,und dieß durch keine anderen Mittet der Gewalt, als rbren festen Ent-schluß und die Bereitwilligkeit aller Klassen, den Dienern der Gerechtig-keit Hülfe zu leisten. Zu diesem Zweck wird keine Militärmacht gebraucht;es ist das Volk selbst, welches, in Verbindung mit den Magistratsper«svnen, den Frieden herstellt, und über die Ausübung der Gelehe wacht.Trotz des Vorkommens von Votksanfstäuden hegen die Amerikaner drehöchste Achtung für die Gesetze, und die reichsten und angesehensten Bur-Afr liefern immer das Beispiel unbedingter Unterwerfung unter die vvmVolke eingesetzte Autorität. Die Amerikaner wissen recht wohl, dast^Wenn die minder wichtigen Gesetze einmal gebrochen sind, die Reihe auchan die Verfassung kommen könnte, und sie verstehen recht wohl den ni»l-Zusammenhang zwischen den untergeordneten Autoritäten des Lan-des und den höchsten Zweigen der Staatsverwaltung Das er-effeAller fordert Unterwerfung unter die bestehenden Gesetze,denn es rsicieMajorität, welche verhöhnt ist, wenn die Regierung beleidigt w rd, unddas Volk ist ein eifersüchtigerer Souverain, als ein durch d,e Kronehochgestellter König. — Nur ein Gebrauch scheint übrigens in Amerikauril dem Gesagten im Widerspruch zu stehen: die Ausübung des >oge-nannlen Lynch-Gesetzes, weiches aus den frühesten Zeiten der Kvw-uien herftammt, und rein patriarchalischer Natur ist. Die PuritanischenPilgerväter, welche sich zuerst in Neü-England niederließen, führten, daihnen die Bibel das Beispiel von körperlichen Strafen unter den ^uden3al>, fix auf die Bibel und die Autorität ihrer Nettesten und Kir-chenvvrfteher mehr als auf alle positiven Gesetze Großbritanniens gaben,Ruthenhiebe und Stockschläge zur Ansrechthaltung der Ordnung ein, undverschärfte» diese Züchtigungen im Verhältniß znr zunehmenden Laulg-keit der Gemeinden, bis um die Zeit der amerikanischen Revolution, woalle Mißbrauche den höchsten Gipfel erreicht hatten, die Anwendungdes Stockes in die originelle Meihoce des „Betheerens und Befederns«überging; der Anfang derselben wurde mit den englischen Aceisebeamtenin Boston gemacht, anderwärts nachgeahmt, und überall bewundert. Baldwurde es zur Nationaisilte und populären Justiz der Amerikaner, unddie am meisten darunter litten, waren: englische Schauspieler, die dasamerikanische Publikum beleidigt hatten, falsche Spieler, Banknvtenver-lalscher, Weiberverführer und Betrüger aller Art, und nenerer Zeit auchdie herumziehenden Landstreicher-Prediger, die die Neger zum offenbarenAufstand gegen die Weißen aufriefen, Üebrigens ist das Lynchgesetzkeineswegs ein Widerstand gegen die bestehenden LandeSgeseye^ sondern»tehr ein Hausmittel, weun die öffentliche Sicherheit, die SillliMkertoder der Auffand in Gefahr ist, und hat dasselbe, was auch die Mel-dung der Rechtsqelehrten darüber sein mag, demnach schon manches Gute

Hervorgebracht. — . . ^ .

Obgleich kein Ständeunterschied in den Vereinigten Staaten aner-