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Amerikanisches Staatensystem.
kannt wird, und die Verfassung sogar erklärt: »daß jeder Bürger einesStaateö in allen übrigen Staaten dieselben Rechte haben soll, welchedie demselben angehörigen Bürger sich erfreuen," erstreckt sich diese Wohl«that doch nur auf die Weißen, nicht aber auf die farbigen Bewohner derUnion, die in jedem Staate einer andern gesetzlichen Bestimmung unter-worfen sind. Die zweideutige Stellung, in welcher diese Bevölkerungsich in den südlichen Staaten befindet, macht sie den Weißen gefährlich,denn nicht die Sklaven, die freien Farbigen sind die Mißvergnügten,und auf diese Letzteren, nicht auf die Weißen, sind die Sklaven eifer-süchtig. Ein freier Farbiger in Pennsylvania oderNew-Dork ist Bürgerdieses.Staates, und mithin Bürger der Vereinigten Staaten, allein einfreier Neger in South-Carvlina ist weder Bürger dieses Staates, nochder Union, und die freien Farbigen aus New-Aork machen Ansprüchedarauf, dieselben Rechte in den Carolina's zu genießen, welche den ein-heimischen Bürgern dort zustehen. Im Süden aber entgegnet manihnen, daß sie mit den freien Negern gleich gestellt werden müßten, undnicht mit den Bürgern des Staates, in welchem sie sich aufhalten. -7Einige Staaten haben, um für die Zukunft allen Discussionen über dieZulassung freier Farbigen überhoben zu sein, eine »„gemein hohe Kvpsssteuer auf jeden freien Farbigen gelegt, und überdem ein Gesetz gegeben,welchem gemäß jeder freie Farbige auf eine Zeit verkauft werden kann,wenn er nicht im Stande ist, die festgesetzte Summe zu bezahlen. — Dssfreien farbigen Leüte sind übrigens eine drückende Last für Amerika'denn, wenn einerseits der gesunde Menschenverstand dafür spricht, daßsie, da sie einmal frei sind, durchaus den weißen Bürgern assimilü'werden sollten, so herrscht anderseits ein so großes Vorurtheil gegen siüdaß sie dadurch stets in einer Art von moralischer Entwürdigung lebe»'und von aller ehrenhaften Beschäftigung ausgeschlossen werden. — A>»stärksten findet man dieses Vorurtheil im Osten, in den sklavenfreie»Staaten, wo sie auch mit weit mehr Verachtung als im Süden beha>üdelt werden. Für die Lklaven, von denen sie ihres Müssiggangs weg^beneidet werden, sind sie indessen sehr gefährlich, da eS unter ihns»Prediger gibt, welche mit den religiösen Gesellschaften des Nordens »Verbindung stehen, und fortwährend die Sklaven mißvergnügt zu M»*chen suchen; daher haben auch mehrere südliche Staaten auf das Uebe^schreiten ihrer Grenze» von Seiten eines freien Negers sehr strengGesetze gegeben, und jeden mit den härtesten Strafen bedroht, der de»^selbe» zuwider handelt. Alle Sklavenstaaten haben Gesetze zur Reg»»rung der Emancipation erlassen, die im Allgemeinen nur unter d?Bedingung erlaubt ist, daß die emanzipirten Sklaven binnen einer inwissen Frist den Staat verlasse». Ueberall stehen die freien Farbig^unter einer sehr strengen Aufsicht, und an manchen Orten hat n'»^besondere Taxen auf sie gelegt; in einigen Staaten wird ihr Vermögt,von besonderen Kuratoren verwaltet, in den meisten aber können siebestimmte Zeit verkauft werden, um die Schulden ihrer Herren zu bez<Hlen, welche diese vor ihrer Emanzipation kontrahirt haben, oderum die Gefängnißkosten zu decken, wenn sie auf einer Reise ohne P»».'oder Certifikat ihrer Freiheit, betroffen werden. Die ganze Gesetzgeb»',der südlichen Staaten über diesen Gegenstand bat den Zweck, diese »^glückliche aber gefährliche Klaffe von Menschen zu vermindern, oder ^wenigstens zu einer Auswanderung nach dem Norden zu bewegen. AU-,der Neger hat das südliche Klima zu lieb, und besser als im Sü^
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