Amerikanisches Staatensyftem.
VO
herbeigeführt werden, oder es ist ein Diebstahl zu bestrafen. ZumWeihnachtSfcste hat der Neger drei Tage Ruhe, und zweimal alljährlichbekommt er Zeug zn seiner Kleidung, die er sich nach seinem eigenenGeschmack verfertigen kann. — Die Hausneger, welche die Stelle derDienerschaft vertreten, werden genau so wie die weißen Dienstboten inDeutschland behandelt; sie sind meist in der Familie geboren und erzo-gen, betrachten sich als Glieder derselben und sind sehr treu und an-hänglich. So oft die Hausfrau mit einem Kinde niede,kommt, erhältdieses eine» kleinen Sklaven seines Geschlechts zur Gesellschaft, der mitihm erzogen und sein treuer Diener wird. Die kleinen Negermädchenund Mulattinnen, die im Hause erzogen werden, sind fast immer vor-treffliche Handarbeiterinnen, und oft sehr niedlich; die Hausmütter sindindeß auf die Sitten derselben sehr aufmerksam, namentlich wenn siestets in der Umgebung der Töchter sind, und wenn sie sich nicht gutbetragen, so droht man ihnen mit Verkauf, und diese Drohung ist inder Regel außerordentlich wirksam. Außer diesen beiden Klassen vonFeld - und Hauönegern gibt es noch viele Handwerker, als Zimmerleute,Schmiede, Böltiger, Schneider oder Zucke« köche, welche gewöhnlich vonden Eigenthümern in s'ohn und Brod gegeben, und wie weiße Hand-werker behandelt werden. Die Herren derselben begnügen sich oft miteiner monatlichen oder jährlichen Abgabe, und lassen den Neger sich ver-dingen, wo und wie es ihm gut dünkt. — Der Psianzer ist der Schutz-herr seiner Neger; sie theilen mit ihm seinen Wohlstand und sogar seinearistokratischen Prätensionen, und oft vermeiden sie allen Umgang miteinander aus aristokratischen Rücksichten auf die Familien, denen sieivechselsweise angehören. Sie betrachten sich als Glieder der Familie,und ihre kindliche Zuneigung wird durch väterliche Fürsorge der Pflanzervergolten. Ein Bewohner der südlichen Staaten, welcher nach langerAbwesenheit nach seiner Pflanzung zurückkehrt, wird von seinen Negernmit lauiem Jubel empfangen; Alle drängen sich um ihn, und begrüße»ihn mit freundschaftlichem Händedrücken, eine Freiheit, die sich in dennördlichen Staaten kein freier Neger gegen einen Weißen erlaube»würde. Der Pflanzer verachtet den Neger nicht, welcher zu seinem Haus-wesen gehört, sondern pflegt ihn in der Krankheit und im Aller. J>»Norden aber ist der Farbige ein Gegenstand der Verachtung und desSpvttcö und der natürliche Feind der arbeitenden Klassen, weil er de»Lohn ihrer Arbeiten herabsetzt, und die Vvrurtheile gegen die Negersind in den Staaten, in welchen sie frei gegeben wurden, größer als i>»Süden, am ärgsten aber in den Staaten, welche nie Sklaven besaßen-— Daß die Gesetzgebung in Bezug auf die Sklaven manche Härten hat-läßt sich nicht läugnen, doch ist sie in den einzelnen Staaten verschi^den: die Verfassung der Vereinigten Staaten gewährleistet dem Herr»das Recht, seinen entlaufenen Sklaven auch in den Staaten zu verfol*gen, in welchen die Sklaverei gesetzlich verboten ist, und die innere»Gesetze gewähren ihm in diesem Falle allen möglichen Schuh. Eine»Neger zu stehlen, oder ihm zur Flucht behülflich gewesen zu sein, ist fa»überall ein Verbrechen, «vorauf die Strafe des Stranges gesetzt ist. E>»Neger, er mag Freier oder Sklave sein, darf nicht ohne Paß reise»'und thut er es, so hat jeder Weiße das Recht, ihn anzuhalten, nistin's erste beste Gefängniß zu bringen, in welchem er, «venn er seine Fre^heit nicht beweisen kann, festgehalten wird. Die Kinter der Farbig^folgen immer dem Stande der Mutter. Ein Neger, der einen Weisst''