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Das Heerwesen des Preussischen Staats : enthaltend die Grundsätze der allgemeinen Militairverpflichtung, die Armee-Organisation und diejenigen militairischen Verwaltungszweige und Verhältnisse, bei denen besonders das Civil mit dem Militair concurrirt / ein Handbuch, zusammengestellt von Ferdinand von Seelhorst
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sondern werden von der Anstalt direct der Armee überwiesen,welches in der Regel zu Ostern jeden Jahres geschieht.

Cire. l>. Min. d. Kr. v. 28. Febr. 1826.

tz. 48. Wenn Dienstpflichtige, die auf Kosten des StaakSerzogen sind, durchs Leos nur zur Reserve kommen, so dienensie außer der ihnen hierdurch zufallenden Dienstzeit, noch ihrebesondere Dienstpflicht ab, und gehen dann zur Reserve über;kommen dergleichen Individuen aber gar nicht zur Einstellung,so haben sie nur ihre besondere Dienstpflicht abzuleisten.

Rescr. d. Min. r. In. r. ?- Mai 1832.

IL. Abschnitt.

Die Einstellung ins Heer.

1. Kapitel.

Qualifikation zur Einstellung,a. Körperliche Qualificatiob.

§. 1. Nur ein kräftiger gesunder Körperbau, eine gewisseGröße, und der uneingeschränkte Gebrauch der Geisteskräftebefähigen zum Militairdrenst, und deshalb ist eine genaue ärzt-liche Untersuchung der Militairpflichtigen erforderlich. DenMllitair-Aerztcn dienen bei der Untersuchung der Rekruten alsRichtschnur: die Jnstructionen vom 16ten August 1817 und dieverschiedenen Erläuterungen und Nachträge zu denselben, wohinnamentlich die Instruktion des Gcncral-StabsarztcS der Armeevom 14ten Juni 1831 und die Erläuterungen deS Kriegs-Mi-nisters vom 4ten Januar 1837 gehören, so wie die Instruktiondes Chefs der Mcdizinal-Angclegcnhcitcn vom 12ten Januar1839 in Vezug auf Verstümmelte.

Circ. L. Min. d. Kr. v.2S.Sept. 1817. Cab.-Ordre v. 13. Febr.1818. u. v. 6. Juni 1829. Circ- b. Min. d- Kr. v- 1S. Nov. 1838.

§. 2. Die Mannschaften werden nach dem sich hiernachergebenden Resultate für die verschiedenen Truppcntheile undWaffengattungen bestimmt, und ist näher unter Kapitel 2. d.Abschn. bei jeder einzelnen Waffe erläutert worden.