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Das Heerwesen des Preussischen Staats : enthaltend die Grundsätze der allgemeinen Militairverpflichtung, die Armee-Organisation und diejenigen militairischen Verwaltungszweige und Verhältnisse, bei denen besonders das Civil mit dem Militair concurrirt / ein Handbuch, zusammengestellt von Ferdinand von Seelhorst
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Nescr. d. Min. d. In. v. M. Mär, 1819.

Circ. d. Min. d. Kr. v. 19. April 1819.

Cab.-Ordre v. 16. März 1818.

Rcscr. d. Min. d. In v. 8. Ort. 1826.

(v. Kamptz Annal. B. 10 S. 1142.)

§. 30. Wenn auch nach tz. 25. und 26. der allgemeineBildungsgrad bezeichnet ist, welcher zum einjährigen freiwilli-gen Dienst berechtigt, und jeder mit dem Nniversitätszeugniß

oder 2. seine Qualifikation nachweisen kann, so haben dochaußerdem noch mehrere Anstalten und Schulen für ihre Zög-linge oder Mitglieder die Berechtigung, den freiwilligen einjäh-rigen Dienst in Anspruch nehmen zu dürfen.

1) Nach dem Reglement vom 8ten März 1832 können nach-stehende Schulen ihre Zöglinge mit der Qualifikation zumeinjährigen freiwilligen Dienst entlassen:

In der Provinz Preußen:

Die höhere Bürgerschule auf der Burg zu Königsberg.Desgleichen in Löbenicht.

Desgleichen zu Pillau, Jnsterburg, Graudenz, Kulm,Memel.

Petri-Schule zu Danzig.

Das Pro-Gymnasium zu Rössel und Deutsch Crone.

In der Provinz Schlesien und Posen:

Das Gymnasium zu Trzemeözno.

Die Bürger- und Realschule in Meseritz.

Die höhere Bürgerschule in Breölau, Neiße und Landshut.

In der Provinz Pommern:

Die höhere Bürgerschule zu Treptow a. R.

Die höhere Bürger- und Realschule zu Stolpc.

In der Provinz Brandenburg:

Die Königliche Realschule zu Berlin.

Die Städtische Gewerbschule das.

Das Königliche Gewerbinstitut das.

Die Königsstädtische höhere Stadtschule das.

Die Dorotheenstädtische Stadtschule das.

Die Realklasse des Gymnasiums m Potödam.

Die Gärtner-Lehr-Anstalt in Schoucberg.

_ ._ „ _— zu Potsdam. .

Die höhere Bürgerschule zu Landsberg a. W-, a"fürt a. O., zu Lnbben und Cüstrin.

Die höhere Real-Schule zu Perleberg.