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Prüfungs-Commission erhaltenen Papiere nebst dem Nachweis,Wie sie ihre Equipirung und Verpflegung (s. §. 60—71.) bc-streiten wollen, zu überreichen, wobei es gleichgültig ist, znWelchem Armee-Corps der Truppenthcil gehört, doch werdenvvm tüten Juli bis 30stcn September von den Truppenteilenkeine Freiwilligen angenommen.
Jnstr. v. 21. Jan. 1822. ^ 2V.
Circ. d. Mi». d. In. v. 25. Der. 1825. u. d. Min. d. Kr. v. 22.Jan. 1826.
Rescr. d. Min. d. Kr. v. 4. Nov- 1840.
An merk. Studierende, die mit dem cumiliiii» irdoiimli, der Rele-gation oder Exklusion bestraft sind, dürfen an keinem Uuiversi-tätSorte ihre Militairpflicht ableisten.
Cab.-Ordre v. 10. Aug. u. Rescr. d- Min. d. Kr. v. 24.Aug. 1832.
tz. 52. Finden indeß Truppentheile solche Frei-willige trotz des ärztlichen Attestes der Prnfnngö-Com-mission dennoch unbrauchbar, so können sie die Einstellungablehnen, und eS bleibt dann die weitere Entscheidung späterber Departements-Commission oder einem Truppentheile, wo siesich wieder melden, überlassen. Wenn aber ein solcher einjäh-riger Freiwilliger noch nach Vollendung des 23stcn Jahres vonter Departements - Ersatz - Commission, oder wo solche eristirt, vonder Snper-Revisions-Commission für untauglich befunden wird,so entscheidet diese definitiv, und er ist dann für die Zeit desFriedens ganz vom Dienst zn entbinden und nur noch zur Er-gänzung der Landwehr, wenn diese Rekruten erhält, l-cranzu-Ziehe,,. Ob bei dieser letzten Entscheidung durchaus eine per-wnliche Gestellung erforderlich ist, entscheidet nach den Umstan«oen die betreffende Commission.
Jnstr. v. 21. Jan. 1822. §. 20.
— Rescr. d. Min. d. In. v. 25. Der. 1825. u. d. M>'n. d. Kr. o.^uni 1826.
Rescr. d. Min. d. Kr. u. d. In. v. 23. März u. 25. Jun. 1835.Rescr. d. Min. t. Kr. v. 21. Oct. 1880.
Rescr. Min. d. Kr. u. d. In v. 13. Jan. 1839.
«Nmerk. Freiwillige, welche sich nach Erlernung des Dienstes und°ei guier sonstiger Oualification zum Unterofficier eignen, kvn-"en im 2ten halben Jahr zu Vice-Unteroksicieren ernannt wer-ben, ohne jedoch den etatsmäßigen Sold zu beziehen.
Eat>.-Ordre v. 20. Oct. 1817.
ter ^^bt ein zum einjährigen Dienst Berechtigter spä-
RückiÄe ^^nstunbrauchbarkeit an, so kann darauf nur alleinve„n U llenoinmen werden, wenn er sich zuvor bei einem Trup-)elle gemeldet und dieser ihn dienstunbrauchbar befunden hat.R-scr. d. Min. d. In. v. 16 Der. 1827., 6. Jan. u. 21. März 1828.
Jäae?-'?^' Bei dem Garde-Corps findet nur beim Gardc-8 - und Garde-Schützen-Bataillon, bei den Garde-Uhlanen-