Buch 
Das Heerwesen des Preussischen Staats : enthaltend die Grundsätze der allgemeinen Militairverpflichtung, die Armee-Organisation und diejenigen militairischen Verwaltungszweige und Verhältnisse, bei denen besonders das Civil mit dem Militair concurrirt / ein Handbuch, zusammengestellt von Ferdinand von Seelhorst
Entstehung
Seite
53
JPEG-Download
 

33

Andern Ulkn die Stelle des Truppenthcilö vertritt, bei demsich die Freiwilligen znm Eintritt zu melden haben. Obgleichsich dleft jungen Leute beliebig bei einer Commission irgend^'^Eorhg-Bezirks melden können, so hängt demnächst ihreAnstellung doch nur vom General - Stabsarzte der Armee ab,nnn ist dadurch bedingt. Die näheren Erfordernisse sind imEhang //. speciell angegeben.

, Die übrigen Qualificationen und Bedingungen sind ganz^'stwen, welche im Allgemeinen über die Freiwilligen Abschn. ///.^ap. Z. vorgeschrieben sind.

Jnstr. v. 16. Juli 1822.

o Cirr. r. Mi». d. Geistl., d. In. u. d. Kr. v. 18. Sept. 1826. u.0- Jan. 1827.

^liniert. Ueber die Verhältnisse dieser freiwilligen Chirurgen imLandwehr« und Kriegs »Reserve-Verhältniß siehe XU. Abschn.

5. Kapitel.

Der freiwillige Mtlitairdienst als Kurschmted oderRoßarzt.

§. 75. Wenn junge Leute ihre Qualifikation alsThier- oder Roßärzte nachweisen, können sie auch ihreMilitairpflicht als Kurschmicde oder Roßärzte ^ablösen. Wennsich Gelegenheit dazu darbietet, können sie, um ihre Dienstpflichtä" erfüllen, auf drei Jahre oder länger mit Gehalt angestelltwerden, so bald sie sich in der gesetzlichen Zeit vom 17. bis^0. Jahre dazu melden, und sie es abwarten, sonst können sie"der auch als einjährige Freiwillige, nach den allgemeinen fest-gestellten Bedingungen, insofern sie sich selbst equipiren, in diesVerhältniß eintreten, doch müssen die auf Kosten des Staatsgezogenen (/.Abschn. Kap. 4.) noch besonders ihrer Verpflich-tung genügen.

Cab.-Ordre v. IN- März 1823.

Circ. d. Min. d. Kr. v. 17. März u. d. Min. d. In. v. 3. Apr. 1823.

Reftr. d. Min. d. Kr. v. 26. Febr. 1830.

§> 76. Diejenigen jungen Leute, welche auf ihre^genx Kosten ihre Bildung aus der Thierarzncischule in<>erlur erlangt haben, bedürfen nur das Abgangszeugniß dieses^'chntnts, welches jeder Zögling erhält, um nachzuweisen daß sie^.äu Thier- oder doch wenigstens Roßärztcn ausgebildet ha-Rrii, jungen Leute können sich direct bei einem Cavallcrie-dci, "der bei einer Ersatz-Commission melden, und wer-

"cht weiter geprüft.