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Das Heerwesen des Preussischen Staats : enthaltend die Grundsätze der allgemeinen Militairverpflichtung, die Armee-Organisation und diejenigen militairischen Verwaltungszweige und Verhältnisse, bei denen besonders das Civil mit dem Militair concurrirt / ein Handbuch, zusammengestellt von Ferdinand von Seelhorst
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Diese Berücksichtigung kommt auch den Zöglingen deS Ge-werb-Instituts zu Berlin während der Zeit zu statten, wo siesich in demselben befinden, so daß sie mit ihrem Eintritt zumMilitairdienst bei gehörigem Ausweis über ihr Verbältniß voneiner Ersah-Aushebung bis zur andern, bis zum Wsten Lebens,jähre zurüagestellt werden können.

Änstr. v. 21. Jan. 1822. tz. 14.

. ö. 7. Sämmtliche aufgeführten Berücksichtigungsgründc klas-v sich dergestalt, daß eine jede Klasse der ihr zunächst^hergehenden nachsteht. Daher wird auch, wenn der Fallstritt, daß die Zahl des Ersatzbedarfs größer wäre als die zur^ushebuilg verbliebenen Militairpflichtigen, das Fehlende inver vorher angeführten Reihenfolge aus der Zahl der Berück-sichtigten genommen.

.. 8. Nur wo die Gründe zu den Rekamationen um Be-

rücksichtigung mit den nöthigen Beweismitteln versehen, derErsatz-Commission bei der Gestellung unmittelbar vorgelegt wer-den, kann Rücksicht genommen werden, und kann auf die Ver-heißung eines nachträglich zu führenden Beweises nie Rücksichtgenommen werden; dies muß den Militairpflichtigen vor ihrerGestellung von der Behörde bekannt gemacht werden.

§.9. Für diejenigen jungen Leute, diesich dem geist-lichen Stande widmen, findet in der Art eine Berücksichti-gung statt, daß, wenn sie Atteste über eine vorzügliche Quali-sication und eine gute sittliche Führung beibringen, sie beider Ersatzaushebung für das stehende Heer zurückgestellt werden,U)enn das Oberpräsidium der Provinz gleichzeitig in Rücksichtdes kirchlichen Bedürfnisses die wirkliche Nothwendigkeit derZurückstellung bescheinigt.

C'ec. d. Min. d. In. v. 26. Juni 1822.

(v. Kamptz Annal. B- 6. S. 439.)

A»me rk. Junge Männer der katholischen Confession, bis auf Gym-uasien, Universitäten und in den Priester-Seminarien sich für denPriesterstand vorbereiten, können bei der Heeres-Aushebung bisiUm vollendeten 25sten Lebensjahre zurückgestellt bleiben, solcheüber, welche mit Ablauf des 25sten Lebensjahres, die an dengeistlichen Stand unwiderruflich bindende Subdiakonats-Weihelisch nicht empfangen haben, sollen sofort in die allgemeine Mi>uairpflicht zurückfallen und diese vollständig erfüllen.

, Diese Vergünstigung ist aber nur wegen gefährdeten Man-18 -m er katholischen Priester vom Staatsministertum von 1835. bisgestattet worden.

bis »u'^0' Eine solche Zurückstellung erfolgt dann nur immer3ahre uächsten Ersatztermine. Haben sich aber im drittenZndivid« Verhältnisse nicht geändert, so werden dergleichendes Istru^bon der Kreis-Ersatz-Commission gleich zum Erfatze» Aufgebots der Landwehr, in dringenden Fällen aber