62
auch gleich dem 2ten Aufgebote der Landwehr überwiesen, waSaber immer erst besonders von der DepartementS-Ersatz-Com-mission genehmigt werden muß.
H. 11. Wenn aber solche berücksichtigte junge Leutespäter zu einem andern Stande oder Gewerbe übergehen, odersonst ihrem Berufe zum geistlichen Stande keine Folge leisten,oder durch Nachlässigkeit in Fortsetzung ihrer Studien oderdurch ein schlechtes Betragen sich der erhaltenen Auszeichnungunwürdig zeigen, so sollen sie, wenn sie noch nicht 32 Jahrealt sind, sofort nachträglich bei den Fahnen auf drei Jahre ein-gestellt werden, und bleiben demnächst noch zwei Jahre in derKriegsreserve und sieben volle Jahre im ersten Aufgebote derLandwehr, um so trotz der späteren Einstellung, doch der 12jäh-rigen Dienstverpflichtung für die Linie und das erste Aufgebotder Landwehr zu genügen.
tz. 12. Wenn sich aber ein solcher dem geistlichen Standewidmende junge Mann bereits als einjähriger Freiwilliger hatannehmen lassen, kann er nicht durch ein nachträgliches Attestder Unentbehrlichkeit davon entbunden werden, es müßten dennganz besondere dringende Rücksichten dies rechtfertigen, alsdannkann aber nur der Minister des Innern und des Kriegs darü-ber entscheiden. Deshalb bleibt es auch jedem dieser juugenMänner unbenommen, die Anmeldung zum einjährigen Dienstezu unterlassen, um abzuwarten, ob er bei der Ersatzaushebungals unentbehrlich von den Behörden reklamirt wird, jedoch mußer sich dann auch im Fall dies nicht geschieht, gefallen lassen,daß er auf dem gewöhnlichen Wege, sobald ihn die Reihe trifft,zum Ersatz herangezogen wird.
Verf. d. Min. d. In. v. 16. Juni u. d. Min. d. Kr. v. 20.Juli 1829.
tz. 13. Schulamts-Candidaten müssen, wennsienichtin Seminarien ausgebildet sind, der Militairpflicht genügen,aber, wenn sie in einem Haupt- oder Neben-Seminarium aus-gebildet sind, können sie ihre Militairpflicht, wenn sie durch'SLoos dazu gelangen, durch eine (»wöchentliche Uebung bei denTruppentheilen des stehenden Heeres ableisten; sie können aberauch ohne zu loosen gleich nach der Abgangs-Prüfung vomSeminar auf 6 Wochen eintreten. Hierauf werden sie gleichzur KriegSreserbe entlassen, wo sie so lange verbleiben, bis sieder (»wöchentlichen Dienstzeit 5 Jahre zur Linie gehörthaben. Die Schulamts-Candidaten können sich zwar nicht denTruppentheil wählen, aber auf ihre Wünsche wird möglichstRücksicht genommen. Im Fall eines Krieges richtet es sich nachdem stattfindenden Verhältniß, ob sie vor der zurückgelegtenDienstzeit schon zur Landwehr übertreten, und wird darüber zur