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Das Heerwesen des Preussischen Staats : enthaltend die Grundsätze der allgemeinen Militairverpflichtung, die Armee-Organisation und diejenigen militairischen Verwaltungszweige und Verhältnisse, bei denen besonders das Civil mit dem Militair concurrirt / ein Handbuch, zusammengestellt von Ferdinand von Seelhorst
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An merk. So hinge sich indeß ein solches Individuum in dem gesetz-lichenAlter befindet, wo es noch der Linie angehört, kann es auch,wenn sich die Verhältnisse ändern, noch nachträglich zum Dienstebei den Fahnen eingezogen werden, sollte auch bereits die dritteZurückstellung erfolgt sein.

Nescr. d. Min. d. Zn. v. II. März 1828.v. Kamptz Annal. B. 12. S. 562.

H. 3t. Alle Gesuche, welche sich sowohl auf den Ein-tritt in den Militärdienst, als auf Befreiung von demselben !beziehen, sind stempelfrei. !

Rescr. d. Min. d. In. u. F. v. 8. Sept. 1825.

v. Kamptz Annal. B. 9. S. 1124. l

H. 32. Damit Jeder die Ueberzeugung erhalte, daß In-dividuen, welche, wegen für sie sprechender Berücksichtigungs- !gründe, einstweilen von der Einstellung zurückgelassen werden,nicht aus Willkühr oder Begünstigung zurückbleiben, so sollen jdie Namen dieser Individuen dadurch bekannt gemacht werden,daß sie im Geschäftszimmer der Landraths-Aemter und nachUmständen in einzelnen Communen, besonders in Städten auf 'dem Rathhause angeschlagen und außerdem im Amtsblatte all-gemein bekannt gemacht werden.

Instr. v. 3V. Zuni 1817. Z. 74.

Lire. d. Min. d. Zn. v. 3. Mai 1820.

V. Abschnitt.

Verfahren gegen diejenigen Militairpflichtigen, die sich-der Dienstpflicht zu entziehen suchen, oder sich nichtpersönlich vor die Ersatz-Commissionen gestellt haben.

1. K a p i t e l.

Das allgemeine Verfahren gegen Individuen, welchesich überhaupt nicht gestellen.

§. 1. Wenn junge Leute bereits in das militairpstich-tige Alter getreten sind, sich aber der Gestellung vor denErsatz-Commissionen aus irgend einer Ursache entzogenhaben, so muß der Grund davon genau ausgemittelt werden, !wobei auch namentlich nachzuforschen ist, ob sich der Militair-