Buch 
Das Heerwesen des Preussischen Staats : enthaltend die Grundsätze der allgemeinen Militairverpflichtung, die Armee-Organisation und diejenigen militairischen Verwaltungszweige und Verhältnisse, bei denen besonders das Civil mit dem Militair concurrirt / ein Handbuch, zusammengestellt von Ferdinand von Seelhorst
Entstehung
Seite
88
JPEG-Download
 

88

Aumerk. Todtenscheine für Militairpsiichtige sind kosten- undstempelfrei, und dazu Formulare zur Verhütung von Mißbrau-chen von den Siegierustgen ausgegeben.

Rescr. d. Min. d. In. u. d. Geistl. u. Unk. v. 3V. Rov. 1838.

5. Kapitel.

Vorn Loosungsgeschäft.

H. 22. Sobald die Aushebungslisten nach vorstehendenBestimmungen berichtigt worden sind, wird zur Loosung ge-schritten, die jeden Falls an einem Orte und in einem Actefür jeden Kreis vorzunehmen ist, welches den Zweck hat, dar-über zu entscheiden, in welcher Reihenfolge die Militairpflich-tigen zum Dienst eingestellt werden müssen. Zu diesem Endewerden im Beisein der Militairpflichtigcn, so wie der Mitgliederder Kreis-Ersatz/Commission, der Bürgemeistcr und der Schul-zen, oder deren Stellvertreter, so viel Zettel in eine Urne oderein Glücksrad geworfen, als sich Namen in der berichtigtenalphabetischen Generalliste der 20jährigcn Altersklasse befinden.Diese Zettel haben jeder eine verschiedene Nummer und fangenmit Nr. 1. an. Wenn mithin z. B. 200 Individuen in deralphabetischen Aushebungsliste stehen, und davon 25 gelöschtsind, so kommen nur 175 Zettel in die Urne.

Min. - Jnstr. v. 13. Apr, 1825. §. II.

An merk. Die aus einem deutschen Bundesstaate in das Preußischeeingewanderten Individuen in dem Alter von 20—25 Jahren,welche in Ersterem der Militairpflicht zwar genügt haben, dabeiaber nicht zum wirklichen Dienste aufgerufen worden, sonderndisponibel geblieben sind, sollen im diesseitigen Lande blos nochals landwehrpflichtig behandelt werden.

Rescr. d. Min. d. In. v. 11. Aug. 1833.tz. 23. Jeder Militairpflichtige wird dann, nach der vondem Landrathe zu führenden alphabetischen Aushebungsliste re.,und' zwar einer nach dem andern, hervorgerufen, um aus derUrne, welche vorher von einem Mitgliede der Kreis-Ersatz-Commission auf eine, allen Anwesenden anschauliche Art, ge-hörig umzuschütteln, und dergestalt aufzustellen ist, daß alleAnwesenden die Operation des Loosenö beobachten und siehüberhaupt von der Unpartheilichkeit und Regelmäßigkeit desganzen Verfahrens überzeugen können, eine Nummer zu ziehen.Ebendas. tz. 12.

tz. 24. Die Reihenfolge der Ortschaften braucht nichtnaeb der alphabetischen Folge-Ordnung beobachtet zu werden,