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gen Reklamation bcrückstchligt und zurückgestellt wurden, brau-che» nicht vor die Departemcuts-Commission gestellt zu werden,eö sei denn, daß Letztere dieses in einzelnen Fällen besondersanordnen möchte, oder die Zurückstellung schon zum dritten Maleerfolgt ist, wo sie jedenfalls erst von der Departemcnts-Commis-sion zu bestätigen ist.
An merk. Von der Deparlements-Commisston abgewiesene Recla-
manten, welche an die Truppen vertheilt aber noch nicht abge-führt sind, haben in höherer Instanz beim Oberpräsidium und
General kommando zu reclamiren.
Rescr. d. Min. d. In. v. 15. Juli 1837.
H, 11. Zu den in tz. 7. d. Kap. bezeichneten Individuen,welche zur Gestellung vor die Departemcnts-Commission zu be-ordern sind, gehören:
«) diejenigen Individuen, welche nach den Nummern ihrerLoose zur Erreichung des dem betreffenden Aushebungs-hezirke zugetheilten Contingcnts zum Antritt des Mili-tairdicnsteö, es sei nun für den Dienst bei den Fahnen,oder als Reserve-Rekruten, verpflichtet und dazu taug-lich befunden worden sind, und von der Kreis-Ersatz-Commisston aus Berücksichtignngsgrüudcn nicht zurückge-stellt wurden.
-) Alle diensttauglichen Individuen, welche zwar nach denNummern ihrer Loose nicht zu den einzustellenden Mann-schaften gehören, die aber gleichwohl nach Entscheidungder Kreis-Ersatz-Commission wegen eines in Beziehungauf die Erfüllung ihrer Militairverpflichtung gezeigtenUngehorsams rc. ohne Rücksicht auf ihre Loosuugsnum-mer den Militairdienft antreten müssen.
<-) Sämmtliche, von der Kreis-Ersatz-Commisston als gänz-lich unbrauchbar zum Militairdienft erkannte Individuen,soweit selbige nicht schon von dieser definitiv ausgemu-stert worden sind, ktto/. der zur Armee-Reserve geeignetbefundenen, wohin auch solche zu rechnen sind, welcheznm dritten Mal als zeitig unbrauchbar erkannt sind, sowie die Halbinvaliden und für den Fclddienst unbrauch-bar erklärten Leute.
Nescr. L. Kr.-Miu. v. 12. Aug. 1832.
Min.-A»w. v. 13. April 1825. tz. 45.
Rescr. d Kr.-Mi„. v. 22. Der. 1822.
ck) Diejenigen, welche wegen häuslicher Verhältnisse zumdritten Btal zurückgestellt wurden und der Bestätigungbedürfen.
e) Diejenigen, wegen welcher die Kreis-Ersatz-Commisstones aus irgend einem Gründe für angemessen erachtet,
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