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Das Heerwesen des Preussischen Staats : enthaltend die Grundsätze der allgemeinen Militairverpflichtung, die Armee-Organisation und diejenigen militairischen Verwaltungszweige und Verhältnisse, bei denen besonders das Civil mit dem Militair concurrirt / ein Handbuch, zusammengestellt von Ferdinand von Seelhorst
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handelt worden, und da die Bekleidung ganz der innern Ver-waltung der Truppentheile angehört, so soll hier nur so vieldavon erwähnt werden, als es zur Verständlichkeit und Ueber-sicht deS Ganzen erforderlich ist.

h. 2. Die Bekleidung wird in der Armee an sämmt-liche Soldaten, vom Feldwebel und Wachtmeister abwärts, imAllgemeinen verabreicht, Officicre aber und einjäh-

rige Freiwillige, so wie sämmtliche Militairbeamte, haben sichdie Bekleidung auf eigene Kosten zu beschaffen.

Die Bekleidung der Soldaten vom Feldwebel und Wacht-meister abwärts, zerfällt in große und kleine MontirnngS-stücke, für deren Beschaffung bestimmte Etatssätze ausgewor-fen sind.

Zu den großen Montirnngsstücken gehört die ganzeBekleidung der Mannschaft, inel. Reitzeug oder Pferdebekleidung,welche in dem Abrechnungsbuche, welches jeder Einzelne be-sitzt, aufgeführt sind, — mit Ausnahme

1) der Hemden und

2) der Fußbekleidung für sämmtliche Truppengattungen, >

N der Halsbinden für die Unterosficiere der Cavallerie undUcbnugsmannschaft der Landwehr, und4) der leinenen Beinkleider für die Uebungsmannschaft derLandwehr.

Diese vier Gegenstände werden kleine Montirungsstücke ge-nannt und können unter Umständen auch im Gelde vergütetwerden.

§. 3. Jedes Bekleidungsstück hat seine gewisse Tragzeit,welche für die kleinen Montirungsstücke in folgender Art fest-gestellt ist:

1) für Hemden auf 6 Monat, so daß alle halbe Jahre eins

Mann geliefert wird;

2) für die Fußbekleidung — (Stiefeln, Vorschuhe, Sohlen) —ist sie nach der Truppengattung verschieden;

«) bei der Cavallerie oder den Truppen zu Pferde über-haupt, erhält jeder Unterosficier jährlich ein Paar Stie-feln, l Paar Vorschuhe und 2 Paar Sohlen, undzwar einzeln und abwechselnd die Stücke von 3 zu 3Monat. Für die Gemeinen muß dieselbe Fußbeklei-dung 18 Monat dauern, und die einzelnen Gegenständewerden abwechselnd von 4z zu 4z Monat geliefert.

L) Bei der Infanterie oder den Truppen zu Fuß über-haupt erhält Jeder jährlich 2 Paar Stiefeln und 2Paar Sohlen und zwar abwechselnd von 3 zu 3 Mo-nat die einzelnen Stücke.