an Löhnung und Victualien-Zulage, ein Abzug von 1 Sgr. 3 pf.bis höchstens I Sge. 9 pf. /„-«'Tag gemacht wird. Der Sol-dat erhält hiernach im Verhältniß Brod, Fleisch, Speck, Reiß,Graupen, sonstige Hülsenfrüchte, Kartoffeln, Branntwein undSalz.
Cab.-Ordre v. 9. April 1827.
Rescr. d. Kr.-Mi». v. 5. Sept. 1831.
Min. des I»n. e. 12. Sept. 1831.
tz. 26. In Hinsicht der Beschaffenheit dieser Natu-ralien ist festgesetzt:
«) Das Fleisch wird das Pfund « 35 Loth geliefert und muß24 Stunden vorher geschlachtet sein, und darf nur voneinem gesunden Ochsen (keiner Kuh, noch Bullen), und zwarentfernt vom Kopf, Hals und den Beinen, geliefert werden.L) Der Speck muß von reinem Geschmack, nicht zu fett, mitFleisch durchwachsen, und nicht ranzig oder pelsrig sein.
H Die Kartoffeln müssen gut ausgewachsen, mehlig, inwendigvon gelber Farbe sein.
ck) Die übrigen Gemüse müssen rein gesiebt, und nicht dumpfigsein; Graupen sollen nicht zu viel Mehltheile mit sich füh-ren, und die Erbsen sich gut kochen lassen und nicht wurm-stichig sein.
H Der Branntwein muß von Korn gebrannt und 36 Gradnach Tralles bei 12r Grad Reaumur halten.
/h Die Beschaffenheit des Brodes, siehe diesen Abschnitt §. I I.
tz. 27. Die Verpflegungsportionen zerfallen inschwere und leichte.
«) Die leichte Portion enthält /»o Tag 2 Pfund Brod,z Pfund Fletsch, 6 Loth Reiß (oder 8 Loth Graupen, —oder 16 Loth Hülsenfrüchte oder ^ Metze Kartoffeln), 2LothSalz und ^ Quart Branntwein.
S) Die schwere Portion 2 Pfund Brod, H Pfund Fleisch,8 Loth Reiß, oder nach obigem Verhältniß, andere Gemüse.2 Loth Salz und Quart Branntwein.
Cab.-Ordre v. 9. April 1827.
H. 28. Für die Bedürfnisse der Lager und Bivouakswird den Truppenabtheilungen außerdem noch Holz zum kochenund erwärmen und Stroh zum lagern geliefert, was sich nachder Stärke der Truppenthcile richtet,tz. 29. An Holz wird verabreicht:
«) zum Bivouak, Wärme- und Kochholz.
1) Für einen Corps-Divistons-Commandeur, täglich sKlafter.
2) Für einen Brigade-Commandeur 4 Klafter.