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Das Heerwesen des Preussischen Staats : enthaltend die Grundsätze der allgemeinen Militairverpflichtung, die Armee-Organisation und diejenigen militairischen Verwaltungszweige und Verhältnisse, bei denen besonders das Civil mit dem Militair concurrirt / ein Handbuch, zusammengestellt von Ferdinand von Seelhorst
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257
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Me 5 Tage erhalten hierauf die lagernden Truppen dieHälfte der obigen Sätze als Erfrischungsstroh.

Moiuitl. Circ. Schr. XXIII §. I. Rcscr. d Kr.-Mi». v. 9.'Aug. 1823 u. v. 11. Mai 1825.

Mil.-Oek. Depart. v. 26. April 1826. '

Eab- Ordre v. 22. Nov. 1827.

«. Marsch - Verpflegung.

Kapite l.

Die Marschverpflegung im Allgemeinen undVergütigung dafür.

H. 30. Jeder im Dienst marschirende Soldat erhält eineMarschroute, welche in der Regel von den königlichen Regie-rungen oder dem General-Kommando, und nur in schleunigenFällen von den Landräthen oder Militairbefehlshabern ausge-stellt werden.

Jede Marschroute muß Nachstehendes enthalten:

1) Auf wessen Requisition die Marschroute ausgefertigt ist; « desTruppentheils des Kommandos oder einzelner Mannschaften.»

2) Zweck des Marsches;

3s Anzahl der marschirenden Officiere und Mannschaften undPferde rc.;

4) ob die Marschroute mit oder ohne Verpflegung ausgestelltist, und im ersteren Falle wird die Anzahl der zu verabrei-chenden Portionen und Rationen angegeben und dabei be-merkt, ob gegen oder ohne Bezahlung;

5) die Anzahl des zu stellenden Vorspanns , sowohl Pferde alsWagen;

6) die Namen der Orte wo Nachtquartier und Ruhetage ge-halten werden, und ihre Entfernung von einander;

7) ist unter der Marschroute anzugeben, welche Geldmittel zurVerpflegung mitgegeben wurden.

Allgen,. Kr.-Dep. r. 14. März 1825.

Köniql. Mil.-Oek.-Orp. December 1825.

§. 3k. Bei Anfertigung der Marschrouten werdengesetzlich 3 Meilen auf einen Marschtag und der 4te Marschtagals Ruhetag gerechnet, und es wird daher die Mundverpfle-gung auch hiernach berechnet.

tz. 32. Wenn die Truppen mit Verpflegung marschiren,so muß der Soldat vom Feldwebel und Wachtmeister abwärts,v. Scethirrst, Heerw. 17