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4) ein Commandeur eines Cavallerie - Regiments *", bei derGarde und den Cuirassiercn, sonst ";
5) ein erster Commandant einer Festung (siehe Anmerk. zu H.
48. «</ 3.); -
6) der Commandant von Luremburg (stehe Anmerk. zu §. 48.«^ 3.);
7) der Commandant von Mainz (siehe Anmerk. zu §. 48. «ei 3.);
8) der Direktor des Militair-Reit-Jnstituts und Chef der Lehr-Eskadron "".
tz. 5V. -s. Zur 1. Classe mit 4 Rationen gehören:
1) der Chef des reitenden Jäger-Corps, wenn er nicht mehractiver General-Adjutant ist "";
2) der General-Intendant "";
3) der Commandant in Königsberg (stehe Anmerk. zu §. 48.«rl 3.);
4) der Commandant in Breslau (siehe «ei 3.);
5) der Brigadier der Artillerie ", der Garde-Artillerie "";
6) ein Commandant einer kleinen Festung (siehe «ck 3.);
7) ein etatmäßiger Staböofficier der Cavallerie-Regimenter beider Garde und den Cuirassieren "", bei den übrigen Regi-mentern ";
8) ein Stabsofficier vom großen Generalstabe "";
0) ein General-Stabsarzt
10) ein erster Adjutant eines Prinzen des Königl. Hauses
11) ein zweiter Generalstabs - Officier beim General-Kom-mando
12) ein erster Adjutant bei einem General-Commando "";
13) der erste Adjutant des Chefs der Artillerie
14) der erste Adjutant des Chefs der Ingenieure "".
tz. 51. -s. Zur l /. Classe mit 3 Rationen gehören:
1) Ein Ingenieur-Brigadier "";
2) der Commandeur der Pionier-Abtheilungen
3) ein zweiter Commandant einer großen Festung, und zwarals General "", in einer niedern Charge
4i der Commandeur eines Infanterie-Regiments, so wie dievon Sr. Majestät bestätigten Regiments-Commandeure derLandwehr ".
Anmerk. Der Commandeur des ersten Garde-Regiments außerdem»och zwei Nationen.
Cab.-Ordre v. 25. März 1822.
5> Der Commandeur des Garde-Jäger-Bataillons, in Rück-sicht, daß er zugleich Inspecteur der Jäger- und Schützen-Abtheilungen ist
0) ein Commandeur einer Artilleric-Abtheilung ", bei der Garde-Artillerie