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Das Heerwesen des Preussischen Staats : enthaltend die Grundsätze der allgemeinen Militairverpflichtung, die Armee-Organisation und diejenigen militairischen Verwaltungszweige und Verhältnisse, bei denen besonders das Civil mit dem Militair concurrirt / ein Handbuch, zusammengestellt von Ferdinand von Seelhorst
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4) ein Commandeur eines Cavallerie - Regiments *", bei derGarde und den Cuirassiercn, sonst ";

5) ein erster Commandant einer Festung (siehe Anmerk. zu H.

48. «</ 3.); -

6) der Commandant von Luremburg (stehe Anmerk. zu §. 48.«^ 3.);

7) der Commandant von Mainz (siehe Anmerk. zu §. 48. «ei 3.);

8) der Direktor des Militair-Reit-Jnstituts und Chef der Lehr-Eskadron "".

tz. 5V. -s. Zur 1. Classe mit 4 Rationen gehören:

1) der Chef des reitenden Jäger-Corps, wenn er nicht mehractiver General-Adjutant ist "";

2) der General-Intendant "";

3) der Commandant in Königsberg (stehe Anmerk. zu §. 48.«rl 3.);

4) der Commandant in Breslau (siehe «ei 3.);

5) der Brigadier der Artillerie ", der Garde-Artillerie "";

6) ein Commandant einer kleinen Festung (siehe «ck 3.);

7) ein etatmäßiger Staböofficier der Cavallerie-Regimenter beider Garde und den Cuirassieren "", bei den übrigen Regi-mentern ";

8) ein Stabsofficier vom großen Generalstabe "";

0) ein General-Stabsarzt

10) ein erster Adjutant eines Prinzen des Königl. Hauses

11) ein zweiter Generalstabs - Officier beim General-Kom-mando

12) ein erster Adjutant bei einem General-Commando "";

13) der erste Adjutant des Chefs der Artillerie

14) der erste Adjutant des Chefs der Ingenieure "".

tz. 51. -s. Zur l /. Classe mit 3 Rationen gehören:

1) Ein Ingenieur-Brigadier "";

2) der Commandeur der Pionier-Abtheilungen

3) ein zweiter Commandant einer großen Festung, und zwarals General "", in einer niedern Charge

4i der Commandeur eines Infanterie-Regiments, so wie dievon Sr. Majestät bestätigten Regiments-Commandeure derLandwehr ".

Anmerk. Der Commandeur des ersten Garde-Regiments außerdem»och zwei Nationen.

Cab.-Ordre v. 25. März 1822.

5> Der Commandeur des Garde-Jäger-Bataillons, in Rück-sicht, daß er zugleich Inspecteur der Jäger- und Schützen-Abtheilungen ist

0) ein Commandeur einer Artilleric-Abtheilung ", bei der Garde-Artillerie