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Das Heerwesen des Preussischen Staats : enthaltend die Grundsätze der allgemeinen Militairverpflichtung, die Armee-Organisation und diejenigen militairischen Verwaltungszweige und Verhältnisse, bei denen besonders das Civil mit dem Militair concurrirt / ein Handbuch, zusammengestellt von Ferdinand von Seelhorst
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7) ein etatmäßiger Stabsoffizier der Lehr-Eskadron *";

8) ein etatmäßiger Rittmeister eines Kavallerie-Regiments ",nur bei der Garde und Cuirassteren "";

9) ein Rittmeister, ein Hauptmann und ein Lieutenant vomgroßen Generalstabe

10) ein zweiter Adjutant eines Prinzen des Königl. Hauses

12) ein dritter^ s Adjutant bei einem General - Kommando "";

13) ein Officier des Generalstabs bei einem Divisions - Kom-mando

15) ein zwester j Adjutant bei einem Divistonö-Commandy

17^ der dritte^ s Adjutant bei dem Chef der Artillerie "" ;

19) der dritte^ ^ Adjutant beim Chef der Ingenieure

20) ein erster Adjutant eines Brigade-Chefs der Artillerie "";

21) ein erster Adjutant einer Ingenieur-Ober-Brigade

22) ein Adjutant eines Brigade - Commandeurs der Kavalle-rie "";

23) ejn Kavallerie-Adjutant eines Brigade-Commandeurs derLandwehr ohne Rücksicht auf ihre Charge;

24) ein Adjutant eines Kavallerie - Reginzents ", Garde undCuirassiere "";

25) ein Adjutant des Gouverneurs einer großen Stadt ", (Lu-rembgrg);

26) der Adjutant des Commandanten von Mainz ";

27) der Commandant des Jnvalidencprps zu Berlin ", wenn

derselbe General ist

28) der Adjutant des Gouverneurs von Luremburg

tz, 52. -s. Zur p"//, Classe mit 2 Rationen gehören:

1) Ein Commandeur eines Infanterie-Bataillons

2) ein Commandeur eines Landwehr-Bataillons ", und stehe§. 6. nrk 4.;

3) ein Artillerieofficier vom Platz in großen Festungen ";

4) ein Jngenieurofficier vom Platz in großen Festungen "";

5) ein Compagnie-Chef der reitenden Artillerie ", bei derGarde

6) ein etatsmäßiger Rittmeister der Lehr-Eskadron *";

7) ein etatsmäßiger Lieutenant in einem Cavallerie-Regimente ",Garde und Cuirassiere "";

8) ein etatsmäßiger Lieutenant der reitenden Artillerie", Garde"";

9) ein besoldeter Officier eines Landwehr-Cavallerie-Stammes ",ohne Rücksicht auf die Charge.

Anmcrk. Diejenigen Officiere der Landwehr, welche 2 Pferde zurUebung umbringen, erhalten während dieser Zeit guch 2 Rationen,