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Das Heerwesen des Preussischen Staats : enthaltend die Grundsätze der allgemeinen Militairverpflichtung, die Armee-Organisation und diejenigen militairischen Verwaltungszweige und Verhältnisse, bei denen besonders das Civil mit dem Militair concurrirt / ein Handbuch, zusammengestellt von Ferdinand von Seelhorst
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1V) Ein zweiter Adjutant einer Ingenieur-Brigade **;

11) ein Infanterie-Adjutant eines Brigade-Commandeurs der

Landwehr ; .

12) ein Adjutant der Infanterie-Brigade

13) der Adjutant der Lehr-Eskadron

14) der Adjutant des Commandanten von Luremburg *;

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17) der Platzmajor in Berlin

18) ein Train-Direktor ";

19) der General-Proviantmeister

20) ein Ober-Proviantmeister

21) ein General-Divisionsarzt ";

22) der Regimentsarzt eines Cavallerie-Rcgiments *, bei Gardeund Cuirassieren

23) ein Ober-Kriegs-Eommissair bei einem General - Kom-mando "";

24) der Commandeur einer Pionier-Abtheilung, wenn er Stabs-officier ist als Capitain jedoch nur eine Ration;

25) der Präses der Gewehrfabrik in Potsdam

2k) der Adjutant der Jäger- und Schützen-Jnspection **.

An merk. Nach der Cabinets-Ordre vom 24. Mai 1821 erhält auchder Commandeur der Garde-Pionier-Abtheilung als Capitain einezweite Ration, und jeder der Compagnie-Commandeure eine.

H. 53. -f. Zur 1/4/. Classe gehören mit 1 Ration:

1) ein Stabsofficier einer Garnison-Compagnie *;

2) ein Batterieführer ", auch wenn er Lieutenant ist;

3) jeder der beiden ältesten Hauptleute eines Infanterie-Regi-ments *;

4) ein Tirailleur-Capitain eines Infanterie-Bataillons, inso-fern er nicht erster oder zweiter Capitain im Regimente ist ";

5) der älteste Hauptmann eines Jäger- oder Schützen- undeines Garde- und Grenadier-Landwehr-Regiments ";

6) der älteste Hauptmann eines Landwehr-Bataillons in Gelde";

7) ein Artillerieosficier vom Platze in kleinen Festungen *;

8) ein Jngenieurofficier vom Platze in kleinen Festungen **;

9) ein Platzmajor in einer großen Festung *;

10) ein Platzmajor in einer Hauptstadt außer Berlin *;

11) der Adjutant eines Infanterie-Regiments

An merk. Der vom ersten Garde-RegimenteRation.

Cab.-Ordre v. 13. April 1822.

außerdem eine zweite

12) Der Adjutant eines Infanterie-Bataillons *;

13) der Adjutant eines Landwehr-Bataillons *; der Batail-lons-Adjutant des 2ten Aufgebots behält eine Ration fürdie Dauer der Uebung ihres Aufgebots;