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Das Heerwesen des Preussischen Staats : enthaltend die Grundsätze der allgemeinen Militairverpflichtung, die Armee-Organisation und diejenigen militairischen Verwaltungszweige und Verhältnisse, bei denen besonders das Civil mit dem Militair concurrirt / ein Handbuch, zusammengestellt von Ferdinand von Seelhorst
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Bei Abgang aus dem Dienste kann die eratsmäßige An-zahl von Rationen, so lange als der Activitätsgehalt dauert,fvrtbczogen werden, ohne Rücksicht auf die Anzahl von Pferden,welche gehalten worden ist.

§. 57. Ph. Alle Dienstzweige, welche in der Abtheilungnicht benannt sind, gehören in die Abtheilung L Die in dieseletzte Abtheilung fallenden Adjutanten, wenn sie Hauptleute oderLieutenants der-Infanterie sind, treten in das Verhältniß derCavallerie-Officiere, und erhalten mithin eine Ration.

H. 58. hh. Bei Anstellung zur Dienstleistung als Adju-tant oder als General-Stabs-Ofsicier gebühren die etatsmäßi-gen Rationen, wenn die Anstellung in eine erledigte etatsmäßigeStelle erfolgt; ist die Anstellung jedoch über den Etat, so fin-det der Rationsetat L. Anwendung, jedoch nach dem Cavalle-ric-Etat.

Diejenigen Officiere, welche aus der Armee beim Gencral-stabe auf unbestimmte Zeit Dienst leisten, werden ebenfalls nachdem Rationsetat der Abtheilung L., und zwar wie Cavallerie-Ofsiciere behandelt.

Ebenso gehören Officiere der Militair - Anstalten hinsichtsdes Rationsetats in die Abtheilung L., wenn sie felddienstfähigsind, sonst erhalten sie keine Ration.

§. 59. -sch. Die aggregirten Officiere der Cavallerie er-halten eine Nation mehr, als in der Abtheilung L. für dieChargen ausgesetzt ist, mithin:ein Oberst vier ^

ein Oberstlieutenant dreiein Major drei Rationen,

ein Rittmeister zwei !

ein Lieutenant zwei ^

Der Commandant von Potsdam und der von Memcl gehört indie Abtheilung S.

10. Kapitel.

Die Beschaffenheit der Fourage.

§. 60. Die Rationen werden in schwere und leichte undin Friedens i und Marschrationm eingetheilt.

Die schwere Friedensration besteht aus 3 MetzcnHafer, 5 Pfund Heu und 8 Pfund Stroh.

Die leichte Friedensration besteht aus 2^ MetzenHafer, 5 Pfund Heu und 8 Pfund Stroh.