Buch 
Das Heerwesen des Preussischen Staats : enthaltend die Grundsätze der allgemeinen Militairverpflichtung, die Armee-Organisation und diejenigen militairischen Verwaltungszweige und Verhältnisse, bei denen besonders das Civil mit dem Militair concurrirt / ein Handbuch, zusammengestellt von Ferdinand von Seelhorst
Entstehung
Seite
290
JPEG-Download
 

29«

Cabinet-Ordre vom 15. Oktober 1831 den Service dieserStelle, insofern er vacant ist, für die Dauer ihrer Dienstleistungempfangen.

H. 61. Obersten erhalten in der Regel den Service desRegiment-Commandeurs, insofern sie nicht zu einem Regimentcgehören, sondern anderweit beschäftigt oder aggrcgirt sind.

Service-Regul. v. 17. März 1810.

tz. 62. Ueberzählige Offieicre erhalten den Servicegleich den etatmäßigen Officieren.

Monatl. Circ.-Schr. XI-VII §. 4.

h. 63. Nicht kasernirte Officiere, die in Kasernen-Quartieren anderer Officiere wohnen, ohne der AdministrationKosten dadurch zu verursachen, erhalten den vollen Service.

Rescr. d. Kr. Min. v. 17. Aug. 1822

H. 64. Stallmeister, die bei der Kavallerie angestelltsind, erhalten den Personal-Service. (Vergl. 5. Kap. 54.Anmerk.)

Rescr. d. Kr.-Min. Mil.-Vek.-Dcv. v. 4. Okt. 1825

H. 65. Feldwebel und Wachtmeister, die als Rech-nungsführer angestellt sind, erhalten den Officierservicc und Ser-vice-Zuschuß, die letztem jedoch nur den Stallscrvice nach demEtat für ein Dienstpferd. (5. Kap. §. 55.)

Rescr. d. Kr.-Min. v. 10. Aug. 1821.

Rescr. d. Kr.-Min. Mil.-Oek.Mep. v. 13. Sept. 1821.

H. 66. Ueberzählige Feldwebel sind nur zum Unter-ofsicier-Service berechtigt, wenn sie nicht bei den Pionier-, Jä-ger- oder Schützen-Abtheilungen als Rechnungsführer fungiren,wo sie alsdann auch Officier-Service erhalten.

Rescr. d. Kr.-Min. Mil. - Oek.-Dep. v. 23. Frbr. 1830.

Anmerk. V i c e - U n te r offi z >'e re erhalten überhaupt nur denService der Gemeinen, dagegen V i ce - B o m b a r d i e r e den derwirklichen Bombardiere.

Rescr. d. Kr.-Min. Mil.-Oek.- Oep. v. I. März 1823. u. v. 20.Juni 1826.

tz. 67. Es erhalten dahingegen den Feldwebel-Service die als etatmäßige Schreiber kommandirten Militairs,wenn sie auch sonst bei den Truppentheilen, von denen sie kom-mandirt sind, niedere Chargen bekleiden, und zwar

beim Gcneral-Commando 3 Schreiber,

beim Divisions-Kommando 2 -

bei einer Infanterie-Brigade I -

bei einer Cavallerie-Brigade 1 -

bei einer Landwehr-Brigade 2 -

bei der General-Inspektion der Artillerie 3