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H. K a p l t e!.
Scrvicc-Bcrcchtigung in besonderen Fällen.
H. 77. Die Service-Berechtigungen bei Garnison-Verän-derungen auf unbestimmte Zeit, sind' nach folgenden Grund-sätzen festgesetzt:
1) Offnere und andere Individuen der abgerückten Truppen-theile, welche sich in den verlassenen Garnisonen selbst einge-miethet hatten, erhalten den vollen Service für den MonatdeS Abgangs, und außerdem nach der Cabinets-Ordre vom26sten Mai 1826 höchstens den dreimonatlichen Sommer-Serviece als Miethsentschädigung, doch müssen sie eine län-gere Miethsverbindlichkeit nachweisen.
Lud.-Ordre v. 19. Okl. 1830.
2) Die Kapitains und Rittmeister 2ter Klasse erhalten für ihreFrauen den halben Service, jedoch können die Frauen aufdie Hälfte des Service-Zuschusses keimn Anspruch machen.
Ebenda,'.
3) Familien der neuverheirathetcn Untcrofficiere und Gemeine»der abgerückten Truppenthcile ist der Frauen- und Kinder-Scrvice gleich den altverheiratheten bewilligt, mit Ausnahmederjenigen Familien, die sich aus dem platten Lande aus-halten.
Ebenda,'.
4) Militairs, welche nach den bestehenden Grundsätzen zurSelbstmiethung verpflichtet sind, haben sich von der nächstenMiethzeit ab in den neuen Garnisonen ihre Wohnungen zumiethen, und wenn es vorgezogen wird, kann denen, dieauf Naturalguartier angewiesen sind, gestattet werden, sichgegen Service selbst einzumiethen.
Für das platte Land ist dagegen der Grundsatz des Can-tonnements und die fortgesetzte Verabreichung deö Natural-guarjiers an alle Militairgrade beizubehalten.
Die in den alten Garnisonen vorhandenen Montirungs-kammern und Garnison-Einrichtungen können nach Ermessendes Kriegsministeriums beibehalten werden.
Ebendas. u. v. Kamptz Sinn. Nr. 106. pro 1830.ü) Die in den alten Garnisonen zurückgelassenen mutterlosenehelichen Kinder der Kapitains und Rittmeister zweiterKlasse bis zum Unteroffcier einschließlich herunter, ist derhalbe Service bewilligt, wozu sowohl die Kinder gehören,deren Mütter todt sind, als auch solche, die aus einer rich-terlich geschiedenen Ehe zurückgeblieben sind.
Rescr. d. Kr-Mili, v 15 Sept. 1818.