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§. 88. Pcnsionirte und ausgeschiedene Ofstciere cr-ballen Ven Service und Service-Zuschuß ihrer Garnison nurfür den Monat, wo ihre Verabschiedung bei der Parole befoh-len wird.
Rescr. d. Kr> >Min. Mil.-Oek. - Oep. v. 2. Febr. 1826.
§. 89. Die Hinterbliebenen eines verstorbenen OfstcierS,wozu aber nur dessen Gattin und Kinder, und keine entferntenVerwandte zu rechnen sind, erhalten den Service außer denMonat, in welchem der Todesfall erfolgt, auch noch für dennächsten Monat nach dem Ableben, insofern sich der Verstorbeneim Service-Genusse befunden hat. Hiervon wird jedoch, in-sofern es die Charge mit sich bringt, die Service-Quote fürBureau-Lokal und Stallung einbehalten, in sofern die angeord-nete Stellvertretung einen solchen Abzug bedingt, was dem je-desmaligen Ermessen des General-Commandos überlassen bleibt.Der Service und Service-Zuschuß wird nach den Sätzen derSommer- und Winterperiode, aber ohne Abzug der Brennma-terials-Quote gezahlt, doch darf der Königlichen Kasse keineMehrausgabe daraus erwachsen.
Die Berechtigung zu diesem Service-Empfänge wird vomGeueral-Commando geprüft und festgestellt, und durch die In-tendantur gezahlt.
Rescr. d Kr.-Min- v. 13. April 1825.
9. K « p i t e l.
Service-Berechtigungen der Landwehr.
tz. 90. Der älteste Commandeur in einem Land-wehr - Regimente hat nur dann aus den Regiments-Com-mandeur-Service Anspruch, wenn er ausdrücklich zum Regi-ments-Commandeur ernannt ist. Auch wenn ein Bataillons-kommandeur der Landwehr während der großen Uebungen undManoeuvres interimistisch die Stelle eines Regimentö-Comman-deurs versieht, so erhält er dennoch nicht den Service und dieRationen dieser Stellung.
Rescr. d. Kr.-Min. v. 4. März 1818, - Mil.-Oek.-Dep. v. 13.März 1826.
tz. 91. Eine interimistische Besetzung der Regi-ments-Commandeure, Eskadron- und Compagnie-gührer, un-mittelbar durch Sr. Majestät, während der zusammengezogenenLandwehr-Infanterie und Kavallerie, giebt für die Dauer derDienstleistung vom Datum der Cabinetsordre ab, den Anspruchauf den chargemäßigen Service, insofern solcher vacant ist.