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2) allen Reserve-Mannschaften, die auf dem Marsche nach ihrerHeimath erkranken
3) den Rekruten, welche sich auf dem Marsche zu ihren Trup-pentheilen befinden
4) den Beurlaubten des stehenden Heeres
5) den Militairpflichtigcn, welche an kontagiösen Krankheitenleiden, und wenn es höhen: Orts befohlen wird
§. 15. Gegen Bezahlung nach den Durchschnitts-preisen werden verpflegt:
1) Subaltern-Officiere bis zum Premier-Lieutenaut iucl., nachder Bestimmung vom 10. Juli 1821";
2) Compagnie- und Eskadron-Chirurgen *;
3) auf ein Jahr dienende Freiwillige;
4) die Büchsenmacher der Truppen-Abtheilungen;
5) das Festungs-Personal, was mit Unterofficieren und Gemei-nen der Armee rangirt;
6) die nnverheirathcten Individuen her Land-Gensd'armerie;
7) die Sträflinge der Landwehr, wem: sie bemittelt sind undsich selbst verpflegen;
8) die Arbeiter, welche bei dem Königlichen Festungöbau ver-unglücken ;
0) die in den Artillerie-Werkstätten über den Etat Kommau-dirten.
An merk. Die in den htz. 14. u. 15. aufgeführten Individuen, wel-che mit * bezeichnet sind, können unentgeldlich aus den Lazareth-Fonds die benöthigten Arzenei n erhaben.
Kranke Gensd'armen werden an Orten, wo Militair-Laza-rethe sind, verpflegt, und müssen dahin transportirt wer-den, wenn es die Krankheit zuläßt. Militair-Aerzte müssenGensd'armen frei behandeln, wo aber diese unentgelvliche Be-handlung nicht stattfinden kann, werden die Kur- und Arznei-losten nrcht aus den Civilfonds, sondern aus dem Gcnsd'armeu-Unterstützungs-Fond gezahlt.
Rescr. d. Min. d. Jnn. v. 17. Febr. 1840.
§. 16. Ferner erhalten gegen Entrichtung eines Aver-sion«! - Quantums die Lazareth - Verwaltung :
1) Die Schircmeister der Trainverwaltungen gegen den monat-lichen Betrag von 8 Thlr. 1 Sgr. 11 Pf.;
2) unbemittelte Festungs-Stuben-Gefangene erster und zweiterKlasse gegen des festgesetzten Theils ihrer Alimentcngelder.
(s. 17. Außer den in den Htz. 14.—16. erwähnten In-dividuen darf ohne ausdrückliche Genehmigung des Kriegsmini-sters Niemand ii: ein Garnison-Lazareth aufgenommen werden.
§. 18. Bruchbänder werden für alle zur kostenfreien