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Das Heerwesen des Preussischen Staats : enthaltend die Grundsätze der allgemeinen Militairverpflichtung, die Armee-Organisation und diejenigen militairischen Verwaltungszweige und Verhältnisse, bei denen besonders das Civil mit dem Militair concurrirt / ein Handbuch, zusammengestellt von Ferdinand von Seelhorst
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Lazareth-Verpflegung berechtigten activen MilitairS angeschafft,ohne Rücksicht, ob dieselben beim Eintritt des Bedarfs in oderaußer denn Lazareth sich befinden.

§. 19. Für die Verwaltung der Lazarethe und fürdie Geschäftsführung in denselben sind Lazareth - Com-missionen eingerichtet, welche wiederum unter der Intendan-ten: und dem General-Arzt stehen; diese Commissionen sind zu-sammengesetzt aus ein oder zwei Militair- und einem ärztlichenMitgliede. Fungirt in den Lazarethen ein besonderer Rendantoder Lazareth-Inspektor, fo ist auch dieser Mitglied.

Anmerk. Bei einem Lazarethe von weniger als 4 Compagnie»»oder Eskadrons besteht diese Commission aus einem Subaltern-Officier und einem Compagnie- oder Eskadron-Chirurgus, aberbei 4 Compagnien oder Eskadrons aus einem Capitain oder Ritt-meister und einem Regiments-, Bataillons- oder Garnisons-Stabs - Arzt.

tz. 20. Die Special-Lazarethe der einzeln stationirtenEskadrons oder Compagnkeen stehen unter der Aufsicht derStabs-Lazarcth-Commission, der ein Rittmeister oder Capitainund ein Regiments-Arzt vorsteht.

§. 21. Die Lazareth - Commission hat die Bestim-mung, für die Erhaltung und Verwendung des ihr anvertrau-ten Staatseigenthums und der Geldmittel aufs Zweckmäßigstezu sorgen. Das Militair-Mitglied hat das Commando überdie Kranken, die innere Lazareth-Polizei und die Mitaufsichtüber den ökonomischen und administrativen Theil. Der Arzt hatzunächst für alles, was zur Gesundheitspflege gehört, und dar-auf einwirkt, zu sorgen, und außerdem die Mitaufsicht derAdministration und Oekonomie überhaupt. Außerdem sind beijedem Lazarethe die nöthigen Revier-Aufseher, Krankenwärterund sonstiges Arbeitspersonal angestellt.

§. 22. Bei einer Mobilmachung werden für die mobilenTruppen sogenannte Leld-Lazarethe angelegt, welche sämmt-lich unter dem Feld-Lazareth-Stab stehen; diese Lazarethe thei-len sich in leichte und schwere Feld-Lazarethe, denen Feld-Apo-theken zugetheilt sind. Die Truppentheile selbst führen auf densogenannten einspännigen zweirädrigen Medizin-Karren,den Medizin- und Bandage-Kasten mit sich, worin dienöthigen Medikamente, Instrumente und Bandagen aufbewahrtwerden. , ...

Außerdem hat im Kriege, sowie ber Friedensmärschen, jederCompagnie- und Eskadron-Chirurgus einen ihm zugetheiltenVorrath von Arzenei und Bandage im Tornister oder in Me-dizin- und Verbandtaschen bei sich.