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Das Heerwesen des Preussischen Staats : enthaltend die Grundsätze der allgemeinen Militairverpflichtung, die Armee-Organisation und diejenigen militairischen Verwaltungszweige und Verhältnisse, bei denen besonders das Civil mit dem Militair concurrirt / ein Handbuch, zusammengestellt von Ferdinand von Seelhorst
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XI. Abschnitt.

Das Militair-Bildungs - und Unterrichtswesen.

1. Kapitel.^

Die Organisation des Unterrichts- und

Erziehungs Wesens. «

tz. 1. In den letzten 26 Jahren ist für die militair-wis-senschaftliche Ausbildung der Armee außerordentlich viel gesche-hen, so daß sie in dieser Hinsicht gewiß manchen andern Ar-meen vorangeht.

Militairkinder überhaupt vom Feldwebel rc. abwärts wer-den in den Garnison-Schulen und in den Waisenhäusern zuPotsdam, Annaburg und Stralsund unterrichtet, sowie in denCadetten-Corps zu Berlin, Potsdam, Culm, Wahlstadt undBensberg Soldaten und Officier-Kinder unterrichtet und erzo-gen werden. Unterofficiere, Feuerwerker und Soldaten werdenw Compagnie-, Eskadron-, Bataillons-, Regiments-, Brigade-und Jnspektions-Schulen in den Elementen unterwiesen undüber die Dienstzweige ihres Standes belehrt. Diese Schulendauern aber nur während der Winterperiode und der Unterrichtdarin wird von Officieren, Feldwebels, Unterofficieren, Garni-son-Küsters rc. gegeben; die Brigade- und Jnspektions-Schu-len sind nur für Artillerie. Zur Bildung tüchtiger Unteroffi-ciere dient noch besonders die Schul-Abtheilung des Lehr-Jn-fanterie-Bataillons. (Siehe §. 13. d. Abschn. u. ersten Theil/. Abschn. Kap. 4.)

Die auf Avancement Dienenden erhalten in den Divistons-Schulen und in der Artillerie- und Ingenieur-Schule zu Ber-lin ihre weitere Fortbildung, so wie die allgemeine Kriegsschulezu Berlin den Officieren Gelegenheit giebt, sich eine höherewissenschaftliche Bildung anzueignen. Für die Bildung derMilitairärzte besteht das medizinisch-chirurgische Fried-rich-Wilhelms - Institut zu Berlin, wo auch zugleich alleMilitair-Aerzte geprüft werden. Außerdem werden die Officieredurch wissenschaftliche Ausarbeitungen, welche sie jährlich ma-chen müssen, und wozu ihnen die Commandeure die Themasgehen, genöthigt, sich nicht allein die früher erworbenen Kennt-nisse zu erhalten, sondern auch mit der Tages- und Zeit-Lite-ratur, namentlich insofern sie ihren Stand berührt, fortzugehen.