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Zur leichteren Erreichung dieses Zweckes dienen Bataillons-,Regiments- und Divisions-Bibliotheken, welche Letztere auf Ko-sten des Staats, die beiden Ersteren hingegen dnrch das Offi-cier-Corps erhalten werden.
§. 2. An der Spitze der Leitung und Beaufsichti-gung der höheren wissenschaftlichen Ausbildung der Armee stehtein General-Inspektor des Militair-Unterrichts - undBildungswesens, in der Regel ein höherer General. Unterdiesem steht mit einem General als Direktor an der Spitze dieMilitair - Studien - Commission , welche außerdem noch -vier Mitglieder zählt. Diese Commission hat die specielle Lei-tung aller höheren Militair-Nnterrichts- und Dildungöanstalten.
§. 3. Alle Bildungs- und Unterrichts-Anstalten habenihre besonderen Direktoren an der Spitze. Die Lehrer sind zumTheil aus dem Militair- und zum Theil aus dem Civilstaudeentnommen, wie es das Bedürfniß und der Zweck gerade er-heischt. Die Wahl der Lehrer leitet in der Regel der Direktorder Anstalt und holt die Genehmigung hohem Orts dazu ein.Die als Lehrer benutzten Officiere werden von den Truppenthei-len der Armee entnommen und während dieses Verhältnissesals kommandirt geführt
An merk. Der Unterricht für Unterofficiere und Soldaten, für dieauf Beförderung Dienenden und für Officiere, ist ganz kostenfrei.— Die Erfordernisse zum FähndrichS - und Offirier, Examen sieheAnhang IV. ä. 8. 6.
2. Kapitel.
Militair - Unterrichts - Einrichtungen fürOfficiere, oder zum Behuf der Aus-bildung zum Ossi cier.
§. 4. Die allgemeine Kriegsschule zu Berlin, imJahre 18l6 errichtet, ist die einzige wissenschaftliche Anstalt,welche zur höheren Ausbildung der Officiere überhaupt dient.Die Ausnahme in dieselbe ist nur denjenigen Osficierrn gestat-tet, die durch einen bereits dreijährigen praktischen Dienst alsOfficiere bekundet haben, daß sie alle praktischen Dienstkennt-uisse besitzen, und welche außerdem das bei dem Generalstabdes Armee-Corps angeordnete wissenschaftliche Examen bestan-den haben, und dadurch beweisen, daß sie gründliche Kenntnissebesitzen. Ueberhaupt dürfen aber nur solche Officiere von ihrenCommandeuren die Erlaubniß zur Kriegsschule erhalten, diesich durch einen moralische», untadelhasten Lebenswandel aus-zeichnen. Der Cursus auf der Kriegsschule dauert drei Jahreo. Keelhorst, Heeew. ^ 23