254
hintereinander, und zwar in jedem Jahre 9 Monat, voni !.Oktober bis Anfang Juli. Die Zwischenzeit bringen die Offi-ciere im praktischen Dienst bei ihren Regimentern oder einemandern Truppenteile (wozu sie den Antrag aber erst sormirenmüssen) zu, um sich im praktischen Dienst zu üben. Officiere,die sich im Dienst oder in Betreibung ihrer wissenschaftlichenAusbildung lässig zeigen, werden nicht wieder zur Kriegsschuleeinbeocdert. Die Anzahl der zur Kriegsschule zuzulassendenOfficiere ist jährlich aus 36 festgesetzt.
Diejenigen Officiere, welche von der Direktion der allge-meinen Kriegsschule die Erlaubniß erhalten und sonst tüchtigbefunden werden, können sich zum topographischen Bureau kom-mandiren lassen, wozu sie dann später vom Chef des General-stabs kommandirt werden.
tz. 5. Die vereinigte Artillerie - und Ingenieur-Schule zu Berlin dient zur Bildung von Artillerie- und Jn-genicur-Officieren, und hat einen dreijährigen Cursus. JungeLeute, welche auf Avancement dienen, und das vorschriftsmä-ßige Eintrittseramen (Anhang /l ^1. und L.) gemacht, dür-fen, nachdem sie den praktischen Dienst bei ihren Truppenthei-len erlernt haben, diese Schule besuchen. Besteht ein jungerMann das Fähndrichs- und Osstcier-Gramen nicht, so darf ernicht ferner bei der Artillerie oder bei den Ingenieuren ver-bleiben. Im Fall das Officier-Gramen bestanden wird, werdendie betreffenden Individuen erst aggregirte Officiere der Artille-rie oder Ingenieure mit Infanterie-Gehalt, bis sie nach Been-digung des 3. Cursus das Gramen ihrer Waffe ablegen, wel-ches in angewandter Mathematik, Naturwissenschaften und Fach-wissenschaften besteht, worauf sie im Fall des Bestehens ein-rangirt, sonst aber zu einer anderen Waffe versetzt werden.
H. 6. Die Divisionsschulen dienen zur Bildung vonOfsicieren für alle Waffen, mit Ausnahme der Artillerie undder Ingenieure, und eristiren bei allen Divisionen. Unter derunmittelbaren Controle des betreffenden Divisions-Commandeursleitet ein Direktor die Angelegenheiten dieser Schule. DieseDirektoren werden in der Regel aus den höheren Ofsicieren derDivision gewählt, und durch Se. Majestät bestätigt. JungeLeute, welche ihr Eintritts-Gramen (Anhang /d. u. tS.)gemacht, und den praktischen Dienst erlernt haben, besuchendiese Schulen in der Regel auf zwei Jahr. Der Cursus dauertvom Oktober bis Ende Juni und wird die übrige Zeit imDienst bei dem Truppentheile zugebracht. Das Officier-Gra-men wird, wie auch von den in §. 5. erwähnten Indivi-duen, in Berlin bei der Ober-Militair-Eraminations-Commission(Anhang /k t',) gemacht.