Diejenigen Officiere, welche auf Kosten des Staats ihreAusbildung in Cadetten-Anstalten, Kriegs- und Divisionsschu-len erhalten haben, sind verpflichtet, sobald sie sich dazu quali-ficiren und kommandirt werden, einige Jahre Unterricht an die-sen Schulen zu ertheilen, sowie auch die Divisionsprediger nachAbschnitt H §. 31. des dritten Theils dazu verpflichtet sind.
3. K a p i t e l.
Erziehungs- und Unterrichts - Anstaltcn fürMilitair - Kinder.
t. Cadetten - Anstalten.
tz. 7. Zur Pflanzschule für künftige Officiere dienen dieCadetten-Corps, deren gegenwärtig 5 er!stiren, nämlich zu Ber-lin, Potsdam, Wahlstadt in Schlesien und Bensberg bei Cölnam Rhein, mit einer Gesammtzahl von 720 Kadetten, so daßaußer dem Hauptinstitute jede Armee-Abtheilung ein Cadetten-Corps hat.
H. 8. Das Hauptinstitut ist das zu Berlin, welches imAllgemeinen die Bestimmung hat, künftig nur diejenigen Zög-linge der Provinzial-Jnstitute aufzunehmen, welche das 14. Le-bensjahr übertreten, und bei vollkommen guter Führung dieAussicht gewähren, nach einem dreijährigen CursuS daselbst dasOfficier-Gramen ablegen zu können. Diejenigen Zöglinge, beidenen dies nicht der Fall ist, verbleiben bis zu ihrem nach demvollendeten 17. Lebensjahre erfolgenden Eintritte in die Armeein den Provinzial-Instituten und werden daselbst zur Ablegungdes Porte-epee-Fähndrichs-Eramen vorbereitet. Diejenigen Zög-linge aber, bei welchen nach vollendetem 14. Lebensjahre zuübersehen ist, daß sie auch dieses Ziel nach Verlauf von dreiJahren nicht erreichen werden, sollen ihren Angehörigen zurück-gegeben werden.
Rescr. d. Kr.-Min. r. 24. April 1838.
§. 9. Die Hälfte der etatsmäßig festgesetzten Stellen sindFreistellen, die andere Hälfte aber zahlen einen Erziehungs-Beitrag, um wenigstens die Kosten der Erweiterung der Anstalttheilweise zu decken, und ebenso können Halb- und Ganz-Pen-sionaire aufgenommen werden.
§. 10. Ueber die Aufnahme der etatsmäßigen Cadettenund der Pensionaire, so wie den erforderten Grad der wissen-schaftlichen Ausbildung ist im Anhange ///. -4- 1-, 2. und 3.das Nöthige gesagt, und wird hier nur noch bemerkt:
23 "