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Das Heerwesen des Preussischen Staats : enthaltend die Grundsätze der allgemeinen Militairverpflichtung, die Armee-Organisation und diejenigen militairischen Verwaltungszweige und Verhältnisse, bei denen besonders das Civil mit dem Militair concurrirt / ein Handbuch, zusammengestellt von Ferdinand von Seelhorst
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Die Kosten der Unterhaltung werden aus Königlichen Kassenbestritten.

H. 14. Für die Kinder der Militairs vom Feldwebel ab-wärts sind in allen größeren Garnisonen sogenannte Garnison-Schulen eingerichtet. Die innere Organisation, die Aufnahmeder Kinder, der ganze oder theilweise freie Unterricht ist im An-hange 1^. ausführlich behandelt.

4. Kapitel.

EraminativnS- Commissionen, welche für

die verschiedenen Stellungen in derArmee eingerichtet sind.

tz. 15. Für junge Leute, die auf Avancement dienen wol-len, sind Prüfungs-Commissionen eingerichtet, um den Grad ih-res Wissens für die verschiedenen Chargen darnach beurtheilenzu können.

Zu dem Ende sind für das Fähndrichs-Gramen bei allenDivisionen, verbunden mit den Divisions-Schulen, Eramina-tions-Commissionen für Porte-epe'e-FLHndriche ein-gerichtet, welche aus einem Präses und Eraminatoren für dieverschiedenen Wissenschaften bestehen und welche wiederum derMilitair-Studien-Commission Bericht zu erstatten haben. (An-hang /I. .4. L)

h. 16. Für Fähndriche, die ihr Officier-Eramen machenwollen, besteht in Berlin die Ober-Militair - Eramina-tionS - Commission mit einem General-Lieutenant als Prä-ses und einem General-Major als Direktor, nebst den nöthigenEraminatoren. Ein ferneres Gramen zu den höheren Ofstcier-Chargen wird nicht gemacht, nur bei der Artillerie haben diePremier-Lieutenants zum Capital» ein Gramen bei der Prü-fuirM^Commission für Artillerie - Premier - Lieu-und bei den Ingenieuren die Capitains 2ter Classebei der Prüfungö - Commission für In-genieur - Cap itains 2ter Classe, beide in Berlin, —zu machen.

Diese Eramina beschränken sich meistentheils auf Fachwis-senschaften, und haben den Zweck, bei der öftern Selbstständig-keit dieser Offieiere sich zu überzeugen, daß sie mit den viel-seitigen Obliegenheiten ihrer Waffe ganz vertraut sind.

H. 17. Von den Militairbeamtrn, wie z. B. von denAuditeuren und Militairpredigern, werden die Eramina ebenso

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