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hinreichend, wenn sie sich über die erforderlichen medicinisch-chirurgischen Kenntnisse genügend ausweisen.
5. In Ansehung der zu erweisenden medicinisch-chirur-gischen Kenntnisse sind durch eine von den Ministerien zur dies-fallsigen Berathung niedergesetzt gewesene Commission, die fol-genden Anforderungen festgestellt, welche zeither auch schon an diesich zu Compagnie- und Eskadron-Chirurgenstellen meldendenSubjecte gemacht worden sind, und wonach ihre Prüfung Stattgefunden hat.
Demzufolge muß künftig auch jeder junge Mann, welcherals freiwilliger ChirurguS eintreten will:
^1. seinen Lebenslauf in deutscher Sprache nach dem Datis,welche in dem hier beigefügten Schema enthalten sind,eigenhändig, unter Aufsicht, und ohne alle fremde Bei-hülfe, in einer zusammenhängenden Darstellung anfertigen.
Bei diesem Act wird zugleich von einem Sachverständigenüber die körperliche Qualifikation des Individuums zum mili-tairärztlichen Dienste, da solche bei einem Militairchirurgus,wegen der ihn treffenden Anstrengungen nicht unbeachtet bleibendarf, geurtheilt, und eine diesfallstge Bemerkung dem ausgear-beiteten beigefügt.
S. Sodann hat jeder Eraminandus mehrere Fragen aus demGebiete der Medicin und Chirurgie schriftlich zu beant-worten, und zwar:
«) aus der Anatomie das Wesentlichste, nämlich:von der Astrologie dasjenige, was zur Erkenntniß beiVerrenkungen und Knochenbrüchcn nöthig ist;von der Miologie das Allgemeine;von der Splanchnologie die Lage und Kenntniß derEingeweide im Allgemeinen;von der Angiologie, die Kenntniß der Puls- undBlutadern, die Lage der großen Stämme und derje-nigen Gefäße, welche bet dem Aderlaß zu kennenerforderlich ist.
-) Aus der Physiologie:den Kreislauf des Blutes;die Verrichtung des Athemholens;die Verdauung;die Urinabsondcrung.
o) Aus der Pathologie:
die Kennzeichen dcS Fiebers und deren Unterschiede;die Kenntniß der Volkskrankheitcn, der Ruhr, derBlattern und der Schutzblattcrn;die Kenntniß der Krankheitszustäude, welche eineschleunige Hülfe erfordern, und wo plötzliche Lebens-