419
nicht gezahlt werden, auch ist es Bedingung, daß dergleichen -Kindern die Schutzblattern eingeimpft, wenn sie nicht bereitsschon früher die natürlichen überstanden haben.
Die Anträge auf Pflegegelder müssen also
1) mit dem Todtenscheine des Vaters oder auch der Mutter,
2) mit einem Dürftigkeits - Attest,
3) mit dem Taufscheine der Kinder, und
4) mit einer ärztlichen Bescheinigung, daß die Kinder ent-weder die natürlichen oder die Schutzblattern bereits ge-habt haben,
begründet werden.
UebrigenS sind nur die Anträfle wegen Reception und Be-willigung der Geldunterstützung bel dem bemeldeten Directorioin Berlin zu machen, die weitere Correspondenz, im Betreff derAuszahlung der von ersteren schon bewilligten Pflegegelder, abermit der Administration des Militair-Waisenhauses zu PotSvamzu führen.
Berlin, den 10. Juni 1817.
2. Zusammenstellung der Grundsätze, nachdenen bei der Aufnahme von Soldat en-Söhnen in das AnnaburgerMilitair-Kna-ben-Erziehungs-Jnstitut verfahren wird,und Angab eder, bei den dies fälligen Vor-schlägen beizubringenden Erfordernisse.
a Anspruch zur Aufnahme.
1. Zur Aufnahme in das beregte Institut sind die Söhnevon Soldaten und solchen Militairpersonen berechtigt, welche,wie Compagnie-Chirurgen und Kurschmiede rc. auf Jnvaliden-Wohlthaten Anspruch haben.
Die Söhne gut gedienter Feldwebel, Wachtmeister und Un-terofficiere werden, soweit es angeht, besonders berücksichtiget.
Bei übrigens gleichen Ansprüchefl erhalten diejenigen Kna-ben den Vorzug, deren Aeltern die größte Anzahl noch unver-sorgter Kinder unter 14 Jahren haben.
2. In der Regel dürfen nur solche Knaben berücksichtigetwerden, welche während der Militairdienstzeit der Väter gebo-ren sind, und es erhalten hiervon diejenigen Knaben den Bor-zug, deren Väter noch im Dienste stehen, oder im Dienste ge-storben sind; nach ihnen folgen diejenigen, deren Väter mit Hn-validen-Berechtigung, und dann diejenigen, deren Väter ohnediese Berechtigung aus dem Militairdienste geschieden sind. Vonden letzteren beiden Kategorien stehen diejenigen, deren Vätereine Versorgung gefunden haben, den übrigen nach.
' ' 27"