420
3. Söhne von Officieren können nur ausnahmsweise auf-genommen werden.
4. Uneheliche Kinder dürfen, nach Allerhöchster Bestim-mung, nicht aufgenommen werden.
5. Auch können nur solche Kinder Aufnahme finden, welchein der evangelischen Konfession eingesegnet werden sollen, da inder Katholischen Konfession beim Institute kein Unterricht er-theilt wird. Ferner muß durch ein Schulzeugniß nachgewiesenwerden, daß der Aufzunehmende wenigstens fertig lesen kann,und sich in der Schule gut betragen hat.
i>. Alter der Aufzunehmenden.
6. Das receptionSfähige Alter geht nur vom vollendetenlOten bis zum vollendeten llten Lebensjahre, und wer von dennotirten Erpectanten 11 Jahre alt geworden ist, ohne zur Auf-nahme gelangt zu sein, wird in der Liste wieder gestrichen.
«. Aufna h m c - Ter m i n e.
7. Der Haupt-Receptions-Termin ist zu Michaelis, dochpflegen auch zu Ostern gewöhnlich einige Vacanzen einzutreten,welche dann zu dieser Zeit wieder besetzt werden.
6. Eingabe».
8. Da die zur Aufnahme geeignet befundenen Knaben in
einer besonderen Lifte notirt werden, aus welcher demnächst beiBesetzung der eintretenden Vacanzen, unter Berücksichtigung derobigen Grundsätze, die Auswahl getroffen wird, so kann dieAnmeldung der Knaben, ohne Festhaltung bestimmter Termine,zu jeder beliebigen Zeit geschehen, jedoch nicht früher, als bisdieselben 9z Jahr alt sind, da sie bei den, in den Verhältnis,sen der Aeltern und in den Gesundheits-Umständen der Aufzu-nehmenden oft eintretenden Veränderungen, erst dann zur Auf-nahme notirt werden können, wenn sie sich dem receptionsfähi-gen Alter nähern. Auch wird gewünscht, daß nicht mehrereAnträge mit einander verbunden, sondern jeder besonders, wennauch nur örevr vorgelegt werde.
9. Die Erfordernisse, welche bei der ersten Anmeldungbeizubringen sind, bestehen in:
dem Taufscheine und
ä) dem Jmpc) einem Ge
scheine des Knaben,
sundheitsscherne, nach dem anliegenden Schema,st) einem Schulzeugntsse, und
e) den näheren Nachrichten über die Familien-Verhältnissedes Knaben durch Beantwortung der, in dem anliegendenSchema enthaltenen Fragen.
Der Verpflichtungsschein und die übrigen bei der Aufnahme