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6, Da Fälle eintreten können, wo eilt jnnger Mann beieinem Truppentheile eines anderen General-Commandos einzu-treten beabsichtigt, so wird, um zu vermeiden, daß derselbe nichtvielleicht eine weite Reise im Falle des Nichtbestehens vergeb-lich macht, nachgegeben, daß in solchem Falle derselbe das Gra-men bei der Eraminatiöns-Commission ablegt, welche seinemAufenthalt am nächsten ist. Er muß zu dem Ende sich miteiner Bescheinigung des Truppencheils, bei welchem er einzutre-ten wünscht, darüber versehen, daß dieser ihm nach bestandenemGramen annehmen wird, mit welcher er sich bei dem betreffen-den Divisions-Commandeur meldet, der die Eraminations-Com-mission dann zu der Prüfung anweiset. Ueber den Ausfall der-selben erhält der junge Mann die oben vorgeschriebene Beschei-nigung, und, sofern er bestanden ist, werden die Prüfungs-Ner-handlungen vollständig geschlossen, der Eraminations-Commissionderjenigen Division übersandt, wo derselbe eintritt, die sie znrZeit durch das Dienstzeugniß u. s. w. vervollständigt, der Ober-Militair- Eraminatiöns - Commission einreicht.
Berlin, den 17. December 1836.
Kriegs-Ministerium.
(gez.) von Witzleben.
ö. Anforderungen bei der Prüfung zum Porte-epee-Fähnbrich.
7. Deutsche Sprache.
Es wird eine deutliche und gut leserliche Handschrift ver-langt, von der Grammatik die Kenntnisse der Redetheile und dieRection derselben, und von der Syntax die Bildung eines Sa-tzes und einer Periode, also im Allgemeinen nur die Grund-regeln der Sprache. Ueber einen geeigneten Gegenstand mußsich der Eraminande ohne orthographische und grammatischeFehler in einer zusammenhängenden und angemessenen Schreib-art mündlich und schriftlich ausdrücken können.
Französische Sprache.
Fertiges Lesen, Kenntniß des etymologischen Theils derGrammatik, ein gehöriger Vorrath von Vocabeln und Phrasenund einige Geläufigkeit im Uebersetzen eines leichten französischenSchriftstellers.