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Lehrbuch der chemisch-analytischen Titrirmethode : nach eigenen Versuchen und systematisch dargestellt / von Dr. Friedrich Mohr
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Vierter Abschnitt.

J n s t tt s r 0 n i i i' b i g.

Fällungsanalysen.

Erstes Capitel.

Allgemeines.

Die Fällungsanalysen umfassen solche Arbeiten, wo aus der Maass-flüssigkeit und der zu bestimmenden Substanz durch doppelte Zersetzungein unlöslicher Körper ausgeschieden wird. Bei vollständigen Fällungenist das Ende der Operation eingetreten, wenn durch einen ferneren Zu-satz der Maassflüssigkeit keine Fällung mehr stattfindet. Dies wird ent-weder dadurch gefunden, dass in der meistens durch Schütteln abge-klärten Flüssigkeit durch einen Tropfen der Maassflüssigkeit keine sicht-bare Trübung mehr veranlasst wird, wie bei der Bestimmung des Silbersdurch Chlormetalle und umgekehrt, oder wenn das Fällungsmittel durcheine Reaction als im Ueberschusse vorhanden nachgewiesen wird, wiebei der Fällung der Phosphorsäure durch essigsaures Eisenoxyd (Reagenz:Blutlaugensalz), bei der Fällung des Zinkoxydes durch Ferridcyankalium(Reagenz: ein Eisenoxydulsalz). Alle Fällungsanalysen dieser Arthaben das Unangenehme, dass man mit einer trüben Flüssigkeit arbeitet.Wenn der Niederschlag die Eigenschaft hat sich zu ballen, so kann dieFlüssigkeit meistens durch Schütteln geklärt werden. Es sind aber über-haupt nur solche Fällungen bis zu Ende zu führen, wo der Niederschlagdiese Eigenschaft besitzt, wie Chlorsilber, Cyansilber. Sind die Nieder-schläge pulverig, und setzen sie sich langsam ab, so kann die Fällunggar nicht zur Maassanalyse verwendet werden, und wir müssen deshalbmehrere der schärfsten Fällungen, wie der Schwefelsäure durch Baryt-salze und umgekehrt, des Kalkes durch Kleesäure und ähnliche, für unsereZwecke verloren geben, weil wir das Ende der Operation nicht erken-nen können.

Eine andere Art, die vollendete Zersetzung zu erkennen, bestehtdarin, dass man dem zu fällenden Körper einen Stoff zusetzt, welchermit den Fällungsmitteln einen gefärbten Niederschlag giebt, wo aberMohrs Titrirbuch. XI. Abthlg.

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