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3 (1839) Dritter Band. Eag-Fut / bearbeitet von einem Vereine von Landwirthen und Gelehrten, herausgegeben von F. Kirchhof
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596
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Forst.

5,9V

des Forstes. Bevor die Messung eines Forstes, oder eines Waldtheils vor-genommen werden kann, müssen die Grenzen um denselben, und um dieallenfalls im Forste befindlichen fremden Grundstücke bestimmt sein, so wieselbst auch die Grenzen der mit verschiedenen Holzarten bestandenen Abthei-lungen, nach der Verschiedenheit ihres Alters, so wie auch die Grenzen derBlößen vorher zu bestimmen sind. 2) Von der Ab- und Ein theil ungder Forsten. Die einzelnen Distrikte und Abtheilungen werden gemessenund auf die Forstcharte gezeichnet. Da jedoch die Grenzen der Distrikteselten so dauerhaft und auffallend bezeichnet sind, daß man sie späterhin imWalde selbst leicht finden kann, so hat man im Preußischen eine spmnetrische,scharfe und dauerhafte Begrenzung der Distrikte eingeführt, und diese Di-strikt- oder Jagenabtheilung sogleich auf die Vermessung folgen lassen. Manzieht nehmlich ein quadratisches Netz über die Eharte, so daß die 200 Ru-then langen Seiten der Quadrate von Osten nach Westen und von-» den nach Norden lausen. Hierauf läßt man die Linien in ebenen Forsten,wo sie als Abfuhrwege benutzt werden können, zu 12. in den Gebirgen abernur zu 8 Fuß breiten Schmißen, Stellwegen oder Gestellen aufhauen, unddurch Nummerpsähle an den Ecken der Jagen bezeichnen. Diese Nummer-pfähle enthalten, außer der Nummer des Jagens, auch die Buchstaben dervon Osten nach Westen ziehenden sogenannten Hauptgestelle, und der. vonSüden nach Norden ziehenden Feuergestelle, wovon die ersteren mit großen,die andern aber mit kleinen lateinischen Buchstaben bezeichnet werden: Einsolches Jagen enthält 222 Morgen 40 Ruthen, wenn es kein Grenzjagenist. Dergleichen Eintheilungen eines Waldes verdienen ihrer Zweckmäßigkeitwegen allgemein eingeführt zu werden. 3) Von der Güte des Bodens,mit Rücksicht auf die Ortslage. Die Untersuchung des Bodens muß derErtragsbestimmung vorausgehen, und es ist hierbei zur ökonomischen Beurtheilung des Bodens hinreichend, wenn man ein kleines Loch bis auf denSteingrund, oder bis auf den unfruchtbaren Sand u. s. w. eingraben laßt,und aus der Beschaffenheit der auf einander liegenden Erdschichten und ausder Tiefe des noch fruchtbaren Bodens beurtheilt, ob der Boden, in Rück-sicht der darauf stehenden oder noch anzubauenden Holzart, für gut, fastgut, mittelmäßig, sehr mittelmäßig, schlecht, oder sehr schlecht anzusprechensei. Indessen ist der schlechte Holzwuchs nicht immer die Folge von schlech-tem Boden, sondern zuweilen das Ergebniß einer schlechten Behandlung desHolzbestandes. Ebenso wenig last sich aber auch vom freudigen Wuchstjunger Holzbestande auf die besondere Güte des Bodens unbedingt schließen,indem solche Bestände oft bis zum 20- oder 30jährigen Alter sehr gut wach-sen, sodann aber mit einemmale im Wüchse zurückbleiben, weil der Bede»zu flachgründig ist, oder weil die Wurzeln nun auf einen schlechten Unter-grund, oder aus zu viel Nässe stoßen (s. Bonilirung). 4> Von der ver-schiedenen Waldbehandlung. Vergleicht man die drei verschiedenen,beim Forsthaushalte im Gebrauch seienden Wirth chaftsmethoden, tie Hoch-,Mittel- und Niederwaldwirthschaft, so steht der Holzertrag, nur aufdie Masse und nicht auch zugleich auf die Güte Rücksicht genommen, >»folgendem Verhältniß: beim Hochwald 100, beim Mittelwald 70 bis,und beim Niederwald 50 bis 58. Die Hochwaldzucht gewährt demnach,wo die Beschaffenheit des Bodens sie möglich macht, den größten Holzerirag;die Niedcrwaldzucht wird hingegen, in Rücksicht auf Holzproduclion, nur dazu empfehlen sein, wo der Boden für die Hoch- und Mitkelwirthschaft zu