Forst.
607
raltabelle gemacht, woraus der periodische und einjährige Ertrag einer j denHolzgattung ersichtlich ist. Zur schnellen Uebersicht, welche Jagen und Ab-theilungen in jeder Periode zum Abtriebe kommen, werden dieselben aus denTaxationsregistern ausgezogen, wodurch der specielle Wirthschaftsplan ent-steht, der zu Anfange einer jeden Periode aus den Taxationsregistern aus-gezogen werden muß. Ist eine darin benannte Abthulung abgetrieben, sowird sie durchstrichen. Zur- erleichterten Uebersicht des Wirthschaftsplaneswerden auch noch alle Jagen und einzelnen Abtheilungen in den verschie-denen Perioden mit schmalen, verschiedenfarbigen Linien umfaßt. Endlichwerden auch noch die im Taxationsregister verordneten Kulturen ausgezogen,und in einem speciellen Kultnrplane zusammengestellt. Von den darin ver-zeichneten Kulturen werden jährlich diejenigen ausgewählt, die den Umstän-den nach vorgenommen werden müssen, und es werden nach und nach dieschon bewirkten Kulturen gestrichen. Auch ist dabei zu bemerken, in wel-chen Jahren, und auf welche Art die Kulturen vollzogen worden, und wiesie gerathen sind. — Der letzte Gegenstand beim Taxationsgeschäft ist dieBeschreibung des Forstes, die zwar möglichst kurz sein, aber dochalle für die Forstwirthschaft interessante Gegenstände abhandeln muß, damitjeder neu ankommende Forstbeamte alles darin finde, was ihm in Bezugauf seine Amtsführung b.i der Verwaltung des Forstes zu wissen nöthigist. Man kann den Inhalt einer solchen Forsibeschreibung in folgende Ab-schnitte bringen: 1) Ueber die geographische und klimatische Lage, Größe, Bo-den und Gebirgs- oder Gesteinarten im Feiste. 2) Ueber die Eintheilungin Blöcke, Jagen oder Districte und Schutzbezicke. 3) Ueber den Holzbe-stand und dessen Wachslhumsfahigkeit. 4) Ueber die Bewirlhschaftung desForstes. 5) Ueber den periodischen Material- und Geldetat (Entwurf).Letzterer wird nach der jetzt bestehenden Holztaxe, oder nach den örtlichenHolzpreisen berechnet. 6) dUber den Holzdcbit und Holzkransport. 7) Ue-ber die Forstgerechtsame und Servituten jeder Art. 8) Ueber die Beschaf-fenheit, Benutzungsart und Ertrag der Jagd und wilden Fischerei. 9) Ue-ber die Torfmoore, Steinbrüche, Thon-, Lehm- und Mergelgrubcn und ih-ren Ertrag. 10) Ueber sonstige für den Forstmann, Jäger und Naturfor-scher interessante Gegenstände. — In einem taxirten und zweckmäßig imBetriebe eingerichteten Forste müssen nun die Vorschriften zur Bewirthschaf-tung und Benutzung auch streng befolgt werden, weil der ganze Plan sonstbald verrückt und vielleicht ganz scheitern würde. Es müssen daher die ver-ordneten Kulturen pünktlich ausgeführt und es darf jährlich nicht mehrHol; geschlagen werden, als der Nutzungs- oder Wirthschaftsplan vorschreibt.Sollten aber dennoch die Umstände in manchem Jahre eine etwas stärkereAbnutzung unvermeidlich machen, so muß das zu viel Geschlagene im näch-sten, oder doch in einigen der nächsten Jahre wieder erspart, und der fixirte'Nutzungsetat sobald wie möglich wiedor hergestellt werden. Es wird daherbei den taxirten und regulieren Forsten durchaus nothwendig, daß die Forst-direction Controlbücher anordne, in welchen alle Jahre pünktlich bemerktwerden muß, wie viel und was für Hol; aus jedem Jagen und aus jederAbtheilung in demselben genommen worden ist; in einer Generalcdntroleaber ist nachzuweisen, wie viel und was für Holz aus dem ganzen Forsteman abgegeben hat, und wie viel also mehr oder weniger, als der Etat vor-schreibt, abgegeben worden ist. Wenn eine Forstdirection oder ein Wnldei-Senthümer nicht den ernstlichen Willen hat, den durch die Taxation ausgs-