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Mäkler
Parte»»
Wenngleich viele Geschäfte am Platze auch heute noch unmittelbar zwischen den ,unterhandelt werden, so ist es doch die Regel und namentlich an den größeru Handelsplätzenfeststehende Brauch, den Mäkler damit zu beauftragen, den man daher z. B. mit der Vernntte ^jedes nöthigen oder wünschenswerthen Ein- und Verkaufs, jeder Befrachtung undVersicherung betraut. Während an sehr kleinen Orten sich gewöhnlich noch keine Mäkler vorsi» 'da das Platzgeschäft daselbst ein so einfaches ist, daß ihre Aushülfe nicht nöthig erscheint »» jsie selbst nicht lohnend sein würde, sind an wichtigern Verkehrsplätzen ihre Dienste so ÖICbeansprucht, daß sich in die besondern Klassen der Dienste die einzelnen Mäkler theilen, 1?'der eine nur Kaufgeschäfte in Waaren, der andere nur solche in Wechseln und Fonds»' !•besorgt. Hier finden wir demnach besondere Waarenmäkler, Geld-, Wechsel- und F»»Mäkler, Frachtmakler oder sogenannte Gütermakler (in feambutQ auch Litzenbrüdernannt, für die Besorgung der Land- und Fluhfrachten), Schiffsmakler (für die Besorg»»3 ^Seefrachten, in England Ship’s husbands), Assecuranzmäkler. (In England si» , S;Schiffsmäkler zugleich Assecuranzmäkler.) Diese fünf Hauptklassen haben sich, wie der Ha" ^betrieb, an vielen Orten je nach der Anforderung ihres Verkehrs in Unterklassen getheiltsolche aus sich als selbständige Theile ausgeschieden, und es ist das nanientlich in der 2B»»*Mäkelei der Fall; so gibt eS an den Stapelplätzen des landwirthschaftlichen Verkehrs beso»^Getreidemäkler oder auch „Productenmäkler" (in Leipzig und Dresden ist die unpassende Beze^nung „Oel- und Productencommissionär" für die betresfendeir Mäkler üblich), anderwärts ^>3Colonialwaaren- oder Materialwaarenmäkler (Gewürz- und Spezereimäkler), Holz-, Wein-,Tuch-, Tabacks-, Branntweinmäkler u. s. w. Hier und da sind einzelne Mäkler mit mehrere»jecten, andere nur mit einem einzigen beschäftigt; so gibt es z. B. in Danzig ebensowol ^welche zugleich Gewürz- und Spezerei-, Fracht- und Wechselmäkler sind, als auch andere,lediglich Gewürz- und Spezereimäkler, wieder andere, die nur Frachtmakler, und noch anbetf,blos Wechselmäkler sind; in Breslau finden sich Waaren-, Colonialwaaren-, Landesprod»^^und Wollmäkler, besondere Landesproductenmäkler, besondere Wollmäkler, Wechselsensale
Land-
Giitek-
endlich Mäkler, die zugleich Fonds- und Gcldsensale sind; einige Plätze haben besonderefrachtniäkler (vorzugsweise diese werden Güterbestätter, in Süddeutschland auch Schaffner,schaffner genannt) und daneben eigene Flußfrachtmäkler, welche letztern in Hamburg undan der Oberelbe Procureurs, Schiffsprocureurs heißen; in manchen andern Orten existiren 2»"nur für einzelne Geschäftszweige. Nürnberg hatte schon in der ersten Hälfte des 15.derts besondere Waaren- und besondere Wechselsensale, im Jahre 1587 auch Güterbestätter^»^letztern damals eine eigene Kleidung trugen. In Wien werden amtlich die Wechsel-, Fo» ,,,Actien- und Geldmakler „k. k. Börsensensale" genannt; neben ihnen fungireu die „Börsenage» »in gleicher Thätigkeit, nur unter gewissen Rechtsbeschränkungen, deren im Art. Agent 3 ebn *
In Reichenberg in Böhmen heißen die Tuchmäkler „Tuchträger". In Bremen ist aintluk?„Waarenagent" nichts anderes als ein auf die Vermittelung des „Privathandels" mit W»»beschränkter Makler, wogegen dort der Waarenmäkler zugleich den „öffentlichen Handel" vern» ^(Vgl. den Art. Agent.) In Frankreich, Belgien und Italien führen die Wechsel- undMäkler den Namen „Wechselagenten" (Agents de change, Agenti di cambio); derdarf dort sowol von ihnen als von den Waarenmäkler» (Courtiers, Lensali) vermittelt ,In Spanien ist die näniliche Bezeichnung üblich, aber jeder Mäkler kann in allen Zweige» . |tMitteln; man wendet sie ferner in der preußischen Rheinprovinz (Köln u. s. w.) an, wo k» ^das Jahr 1862 das französische Handelsrecht galt, und auch die ältere preußische Mäklerord» ^,von 1765 nannte die betreffenden Mäkler „Wechsel- und Bankagenten". Das französische ^kennt vier Klassen Courtiers: die Waarenmäkler, die Assecuranzmäkler, die Schiffsmäklertiers interpretes et conducteurs de navires) und die Frachtniäkler (Courtiers de ^ raI1 '^|[il)parterre etpareau); die letztgenannte Kategorie ist jedoch nie wirklich erschienen und wird ^den Frachtcommissionär (Commissionnaire de roulage, s. Commissionür) ersetzt; dagegen d»durch den Umstand, daß die sogenannten Wechselagenten bei der großen Zahl und Bedeut»»!! ^durch sie vermittelten Fonds- und Actiengeschäfte sich allmählich genöthigt gesehenwirkliche Wechselmäkelei sowie das Geldmäklergeschäft gänzlich zu vernachlässigen, eineKlasse eigener Wechselmäklcr (Courtiers de change) gebildet, welche die Erbschaft jenesamtlichen Wechselagenten aufgegebenen Zweigs angetreten haben und mit Nutzen wahrneh' ,diese dort neue Kategorie ist noch wenig zahlreich, bildet keine Gemeinschaft und genießt vo ^mener Berufsfreiheit. Ferner besteht seit 15. Dec. 1813 für Paris eine besondere Kloste^^ieigene Untergattung der Waarenmäkler: die Courtiers, Courmets oder Piqueurs de vm,