412 Manchester Mandat
Manchester ist ein sammtartiger, meist ganz aus Baumwolle fabrizirter Stoff, welcher .9®wohnlich schwarz, mitunter aber auch bunt in den Handel kommt. Die Darstellung diesesist eine eigenthümliche, welche hier mit Hinweisung auf den Art. Weberei im allgemeinen 9?!teert werden soll. Ein jedes Gewebe besteht bekanntlich aus Kette und Schuß, so auch derchester. Hier aber hat man doppelte Schußfäden. Die einen dienen zur HervorbringungIsogenannten Grundgewebes, indem sie sich immer ganz nach gewöhnlicher Weise wie bei derwand einfach mit den Kettenfäden verschlingen. Nach der Einbringung eines jeden solchen 1 9^nannten Grundschußfadens trägt man noch einen Faden des zweiten Einschusses ein. Dieser ageht köperartig immer über mehrere Kettenfäden hinweg und wird dann allemal von einem Kefaden gebunden, sodaß er ein Stück weit flott liegt. Durch Nebeneinanderlagerung der fM*lichen Schußfäden dieser Art bildet sich nun oberhalb des Zeuges eine Aufeinanderfolge mflott liegenden Fäden, und zwar sind die Bindungen so eingerichtet, daß sie immer vondein>eKettenfaden bewirkt werden. So entstehen auf der rechten Seite desZeugs gewissermaßen Schmu ^parallel mit der Länge des Stoffs. Diese Schläuche bestehen in ihrem obern Theile aus denliegenden Fäden des obern Schusses, in ihrem untern Theile aber aus dem Grundgewebe. ^auf diese Weise der Stoff fertig gewebt, so wird er auf der linken Seite appretirt, d. 1,111 ,L$',
kleisterartigcn Masse überzogen und dann ausgespannt. Hierauf fährt man mit einem eigen Plich gestalteten, sehr spitzen, schmalen Messer in die erwähnten Schläuche hinein undnach der ganzen Länge des Zeuges hin auf, sodaß die dadurch frei gewordenen Enden^stw 1 ^oben in die Höhe geben. Auf diese Weise erhält der ganze Stoff einen sogenannten F^rhat in der That beinahe das Aussehen von echtem Sammt. Man begreift, daß dieser ifloso länger werden muß, je länger die flott liegenden Theile der obern Schußfäden waren. ~ ^aber werden auch dann um so breitere Streifen des Grundgewebes bloßgelegt, denn über» ^wo aufgeschnitten worden ist, sieht man nachher die Fäden des Grundgewebes. Man kan" tdeshalb den Manchester immer nur verhältnißinäßig mit einem kurzen Flor herstellen, wabman beim Sammt (s. d.) unbeschadet beliebig lange Florenden hervorbringen kann. _
Nach dem Aufschneiden wird das Zeug zuvörderst gesengt. Hierzu braucht man eine 11 jjcffglühenden Cylinder, welcher durch eine starke Feuerung immer in gleichmäßiger Glut erb» .,wird. Darüber hin wird mit ziemlicher Geschwindigkeit das Zeug mit der rechten Seitesodaß es den Cylinder scharf berührt. Man erreicht dadurch ein Absengen aller etwa hervorstehe ^Fäden, wodurch eine größere Gleichmäßigkeit im Ansehen hervorgebracht wird. Hierauf f° ®Bürsten, welches durch Maschinenkrast ausgeführt wird. Es bringt eine Aufrichtung b etdas Sengen niedergedrückten Fäden hervor. Dann folgt das Färben, das Waschen und endas Trocknen im Centrifugal-Trockenapparat. Die Hauptfabrikationsorte für diesen StoßEngland und dort namentlich Manchester, außerdem besonders Sachsen (Chemnitz).' cgr
Mandat heißt derjenige Vertrag, durch welchen sich jemand einem andern verpflichte 1 ^ihn'ein bestimmt vorgeschriebenes Geschäft zu besorgen. Dieser Contract, welcher ^
dem geschäftlichen und industriellen Verkehr ein besonders wichtiges Hülfsmittel ist, {lt ,seiner römisch-rechtlichen Natur viele für uns nicht mehr passende EigenthümlichkeitenNach der ausdrücklich in den Rechtsquellen ausgesprochenen Ansicht der Römer beruhte'das $dat ursprünglich auf Dienstfertigkeit und Freundschaft (ex officio et amicitia), sodaß verklärlich wird, weshalb die Unentgeltlichkeit dieser beauftragten Geschäftsführung ein ^liches Merkmal des römischen Mandats ist. In dieser Form dürfte dasselbe bei u 11 ® ^ 6C tnSeltenheiten gehören, da wir bestrebt sind, jede Thätigkeit nutzbringend zu machen,
Ausdruck Auftrag oder Mandat verbindet unsere heutige juristische, durch das praktischehervorgerufene Anschauung einen Vertrag, welcher an die römischen Dienstmiethen (!• ^ltvertrag) anstreift, jedoch wiederum mit diesem nicht ganz zusammenfallen kann, weil 1 ^
den Römern hierbei gedachten Dienste für unnobel angesehen und meist von Sklaven oder ^gelassenen verrichtet wurden. Dienstmiethe und Mandat sind durch Wegfall der Sklaverei 11 ^Hebung der Gewerbe so ziemlich verschmolzen, sodaß zwar Vertragsformen noch mit dein t£t ;eines Mandats bezeichnet werden, aber abweichend von dem Römischen Recht mit einem,Beauftragten zu zahlenden Geldäquivalent verbunden zu sein pflegen. Den zu erwäeinzelnen Arten des Mandats sind als allgemeine Grundsätze vorauszuschicken, daß der ^tragte (Mandatar) den Auftrag in der Regel in eigener Person zu besorgen verpflichtet 1fern sich nämlich voraussetzen läßt, daß der Auftraggeber Dritten ein ähnliches Vertrauwürde geschenkt haben. Ist indessen die Persönlichkeit des Beauftragten für das zu ^^0''Geschäft gleichgültig, alsdann ist dessen Ausführung auch durch Unterbevollmächtigte l