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Schon in den Reichsgerichten entstand nämlich für gewisse dringende Fälle ein Verfahren, du>^welches man von den Grundsätzen des ordentlichen Proceßverfahrens (s. Proceß) abwich,dem man auf Ansuchen des Klägers dem Beklagten Auftrag ertheilte, daß er den Kläger » 8des von demselben gemachten Anspruchs befriedigen solle. Hierdurch wurde der sogen«Mandatsproceß angebahnt, der nachmals in dem preußischen Rechte weiter ausgebn eund seit kurzem auch in Sachsen Eingang gefunden hat. In der Hauptsache besteht diese Proart aus folgenden Grundzügcn. Der Klüger bringt bei Gericht an, wie ihm der Beklagteeinem Rechtsgeschäfte (dessen Entstehungszeit zur Beurtheilung der Verjährung genau anzugc:ist) eine bestimmte Summe schulde, zu deren Berichtigung Beklagter sich in Güte mchtstehe. Der Richter wird sodann ersucht, an den säumigen Schuldner ein Mandat (in SachI 'Zahlungsgebot) zu erlassen. Dasselbe enthält die Aufforderung des Schuldners, denbinnen vierzehn Tagen vom Empfange des gerichtlichen Befehls an gerechnet zu befriedigenbinnen gleicher Frist seinen Widerspruch und seine Einwendungen gegen die Forderung wünoder schriftlich bei Gericht anzubringen. In Sachsen sind diese sogenannten Zahlungsgenur auf Schuldbeträge bis zu 50 Thlrn., die Zinsen ungerechnet, beschränkt. Da diese Man ^den Geschäftsmann in den Stand setzen, manche Schuld ohne Hülfe eines Sachwalters oe>»treiben, so dürfte die Empfehlung und Vorschrift eines entsprechenden Formulars nicht uflüssig sein. -, t
Obenan kommt die Adresse des Gerichts, dem der Beklagte unterworfen ist, alsdann 1man etwa Folgendes vor: ,
„Der Handelsmann Rudolf Richter in Leipzig (Reichsstraße Nr. 40 nwv^haft) hat Ende Mai 1861 die in der beiliegenden Rechnung verzeichneten W«avon mir erkauft, übergeben erhalten und ist mir dafür 49 Thlr. 22 Ngr. ° ,sammt 2 Thlr. 14 Ngr. 6 Pf. Zinsen zu 5 Proc. vom 1. September 1861 Vdig geworden und Erinnerns ungeachtet schuldig verblieben, weshalb ich da» i>ehrte Gericht bitte:
an Richter wegen der abgedachten Schuld das gesetzliche Mandat lSachsen: Zahlungsgebot) zu erlassen.
Leipzig, 1. September 1862. Robert Thümer.^
Das Gericht erläßt hierauf die vorerwähnte Aufforderung an den Beklagten und bebLigt dem Kläger hiervon eine Abschrift, damit derselbe in der Lage sei, den Ablauf der (tägigen Zahlungsfrist controliren und die Sache seinerzeit durch geeignete fernerweite AntE(vgl. Bd. I, S. 708 und Bd. HI, S. 497) fortstellen zu können.
Mandel. Die Gattung Amygdalus L. bildet den Typus der Amygdalaceen, welche I' ■an die Rosaceen sehr eng anschließen. Das Kelchrohr ist glockig mit einem fünftheiligen S»u>'dessen Abtheilungen einander dachziegelig decken. Im Rohre findet NektarabsonderungDie Blumenblätter sind genagelt und rundlich, dem Schlunde des Kelchs eingesetzt und mit °Abtheilungen des Saums wechselständig. Bis 30 Staubgefäße bilden einen Kranz imvor den Blumenblättern. Der Fruchtknoten ist einfächerig und hat zwei hängende, mngeke ■ ^Samenknospen. Der fähige Griffel ist endständig und trägt eine kopfige Narbe. Die Steinst^hat eine zuletzt lederartige äußere sammtige Außenhaut, welche endlich aufreißt. Der Stein 1ist glatt oder löcherig und runzelig, aus einer verschieden stark holzigen Masse. Die Arten ^Gattung sind Bäume oder Sträucher mit spiralig stehenden Blättern von unversehrtem oder gsägtem Rande. Manche haben einen weidenartigen Habitus. Die Blüten stehen paarig- 'communis L. ist die gemeine Mandel, ein Baum oder Strauch mit braunen Zweigen, we ■in der ersten Jugend gelbgrün sind. Die rundlichen, beschuppten Knospen halten entweder ^Blüten oder blos Blätter. Die Blätter sind in der Knospenlage zusammengefalzt. Sie find'8^stielt, lanzettlich zugespitzt, sägezähnig, kahl: die Zähne sind spitz, oft drüsig. Die Blattishaben auch einige Drüsenflüchen. Die Blüten erscheinen vor den Blättern und stehen seitlich v ^den Blattknospen, paarig. Die rosarothen, elliptischen, ausgeraubetes Blumenblätter sind läng^als die Kelchabtheilungen. Die Staubgefäße erreichen ihre Länge nicht. Die Steinfruwlänglich - eiförmig, ein wenig gedrückt, mit einer Langsfurche, mit Sammtzotten überzogen.
Kern hat zwei starke vortretende Nähte und ist mit Runzeln und Löchern besetzt. Der &M llClänglich - eiförmig, gedrückt, am untern Ende spitz, mit dünner brauner Schale. Mannn^scheidet eine bittere Abart, bei der die Blattstiele mit oder ohne Drüsen, der Griffel länger a » ^äußern Staubgefäße, der Steinkern ganz hart, die Samen aber bitter find. Die süße Abart h« ^Blattstiele oft ohne Drüsen, einen Griffel, der den äußern Staubgefäßen gleichlang, einen