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5 (1863) Fünfter Band. Kopal–Ozon
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434 Mark

man sie bisweilen auch in 8 Unzen zu 19 Engels zu 32 holländischen As. Als Zollvereins-Münzgewicht wurde die (preußische) Mark in 288 Grün getheilt; in Preußen theilte man aGrün seit 1854 als Goldmünzgewicht weiter in 16 preußische As, sodaß die Mark 4608 preußstwAs hatte, welche letztem Gewichtsstücke früher und seit 1831 amtlich Gräntheilc hießen,den außerdeutschen Markgewichten waren die wichtigsten das französische, dessen Mark (die Hüll ^des Handelspfundes) — 244,7529 Gramm, und das holländische, dessen Mark (die Halste dc»Pfundes Troygewicht) — 246,0839 Gramm. Als Gold- und Silbergewicht dient dieMark noch in mehreren deutschen Staaten und selbst in solchen, welche als Münzgewicht das obigeneue Pfund von 500 Gramm adoptirt haben; es sind diese Staaten die folgenden: Oesterrem(die Schwere der Mark s. 0.), Baiern (die kölnische Mark hier — 233,950 Gramm; an einigenOrten bedient m'an sich auch der wiener Mark, in Rheinbaiern oder dem Kreise Pfalz aber dePfundes von 500 Gramm), Würtemberg (die kölnische Mark — x / 2 früheres leichtes oder preußi-sches Pfund — 233,8555 Gramm), Hannover, Oldenburg, Braunschweig, Schaumburg - LipV(die kölnische Mark dieser Staaten ebenfalls — x / 2 früheres Pfund derselben oder x / 2 preußiM'Pfund — 233,8555 Gramm), Baden (die Mark — x / 2 Pfd. — 250 Gramm), Großherzvgth""Hessen und Hessen-Homburg (die kölnische Mark beider Staaten — 233,939 Gramm), 9M aU(die kölnische Mark — 233,967 Gramm), Liechtenstein (wie Oesterreich), Holstein und Lauenburg(wie Hamburg, s. gleich nachher), Bremen (die alte kölnische Mark, auch noch als MünzgewMdienend), Hamburg (die kölnische Mark = 233,85489 Gramm, auch noch Münzgewicht, beimin 24 Karat zu 12 Gran, beim Silber iu 16 Loth zu 18 Gran, überhaupt also in 288getheilt, das Loth in 16 Sechzehntelloth zu 256 Richtpfennigen, sodaß die Mark — 65536 SR' 0 ^'Pfennige; im Gold- und Silberhandel bedient man sich des neuen Handelsgewichts, des Pfundsvon 500 Gramm). Da die edeln Metalle bei der Verarbeitung legirt werden, so unterschied ununterscheidet man zwischen der feinen Mark, d. h. der Mark reinen, unvermischten Goldes odeSilbers, und der rauhen Mark, d. h. der Mark legirten Edelmetalls. Die rauhe Mark enthönatürlich je nach dem Maße der Beimischung einen verschiedenartigen Marktheil des HauptinetM-'dessen Antheil durch das sogenannte Probirgewicht (s. d.) bezeichnet wird. Unter einerMark" verstand man eine wenn auch nicht thatsächlich ganz feine, doch als fein angelegteSilber, d. h. eine solche, welche keinen absichtlichen Zusatz enthielt, eine sogenannte Brandwaf'Das deutsche Markgewicht verbreitete sich auch über mehrere Nachbarstaaten: die Schweb-Polen, Dänemark und Norwegen. Die Schweiz befolgte es unter Modificationeu in ^östlichen Cantonen, während in den französischen Cantouen das Markgewicht Frankreichs.!,Anwendung war; in der neuesten Zeit wurden beide durch das französische GrammengcwfWverdrängt (das schweizer Pfund von 500 Gramm, dem neuen deutschen Pfunde gleich), welcheseit Ende 1856 in allen,Cantonen gilt, nachdem es in einigen derselben schon früher Aufnnl>^gefunden hatte, und nur in Genf bedient man sich für die Wägung der nach dem Gewicht S ll,nVerkauf gelangenden Goldmünzen noch des alten französischen Markgewichts (der Unze desselben!Dänemark bedient sich als Münzgewichts der Hamburger-kölnischen Mark (s. 0.), als Gold- unSilbergewichts einer besondern kölnischen Mark, der Hälfte des sogenannten kölnischen Pfunde-'welches letztere — 16 / I7 dänische oder neue deutsche Pfund, sodaß die Mark — 235,2941 Graww-In Norwegen ist die als Münz-, Gold- und Silbergewicht dienende (kölnische) Mark =wegifche oder frühere dänische Pfund = 234,54 Gramm. In Schweden sind Mark und P?unidentisch; die Mark oder das Pfund (Schalpfund, Skälpund) sogenanntes Victualiengewicht, we^ches zugleich Handels-, Münz-, Gold- und Silbergewicht, von 32 Loth ist = 425,010 Grainin-""2) Geld.. Die Mark stellte frühzeitig auch einen Geldwerth vor: man verstand unter der Uf 11 ^niark (maroa usualis) so viel neue Pfennige (Silberpfennige, Denare) oder den Curswerthso viel neuen Pfennigen, als aus einer Gewichtsmark von gesetzlich bestimmter Feinheit (aus ei»rauhen Mark) geprägt wurden; unter der Mark Pfennige (rnaroa nummorum, marcariorurn) itad) Ablauf der Zeit, nach welcher sie im Curswerthe amtlich herabgesetzt zu wer ^pflegten (gewöhnlich nach einem Jahre), diejenige Anzahl Pfennige, welche ursprünglich eine Uiumark ausgemacht hatte. Später indeß gingen der Geldbegriss und der Gewichtsbegriff g an !auseinander, und die Geldmark wurde in einigen norddeutschen und benachbarten Staaten e>Geldeinheit, welche an Werth tief unter der Gewichtsmark der üblichen SilbermünzsortenEine Markwährung oder eine Geldrechnung nach Marken haben in Deutschland gegenwärtig n ^Hamburg, Lübeck und Holstein sowie großentheils Schleswig; man theilt daselbst die M aX16 Schillinge zu 12 Pfennigen, und die Mark Courant begreift % Thlr. preußisch (30--rha e