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5 (1863) Fünfter Band. Kopal–Ozon
Entstehung
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499
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Messen 499

S'stjs staatliche Anordnungen den Meßverkehr außerordentlich heben können, ist schon erwähnt"den, und wie sehr diese Hebung im Jntereffe des Meßplatzes und demzufolge im Jntereffe des8 nzen Landes ist, liegt aus der Hand. Die Meßstadt selbst insbesondere erhält durch den Mcß-nCUe Erwerbe, und der starke Besuch durch die Fremden schon hinterläßt ihr einen be-achtlichen Kapitalgcwinn. Die Regierungen verliehen nun den Meßplätzen mehr oder weniger°krechto, die entweder bleibend oder auf die Meßzeit beschränkt waren, z. B. das Recht derg "^"Niederlage (Zwang zur entgeltlichen Benutzung der städischcn Speicher), welches ehemalsreck ^'lich "iit deni nun lange abgeschafften Stapel- und Einlagerecht verbunden war, das Münz-du ck Zollerhebungsrccht (welches im Jntereffe der Meffen zwischen den Meßplätzen vorzüglichgegenseitig gewährt« Zollbefreiungen geübt wurde), das Geleite (Schutz der Reisenden durche flteitung oder durch polizeiliche Maßregeln gegen eine Abgabe), freien Handel während der^ .^tzeit (p. h. die Befreiung von den sonst geltenden^Rechten der Innung, die z. B. den Han-. j etneb auf die Glieder der Innung beschränkten und den Fremden zwangen, nur von diesen^ kaufen, nur an diese zu verkaufen), das Meßgericht (für alle aus Meßgeschästcn entstehenden^ renigkeiten mit Fremde», besonders um schnellen Richterspruch in letzter Instanz herbeizuführen,".End der Meffe in Permanenz). Beinahe alle diese Einrichtungen haben allmählich zu bestehenj fast alle diese Borrechte sind erloschen, wie es der nach freier Bewegung ringende Vcr-

fordert, und nur der wünschcnswerthe beschleunigte Rechtsgang ist geblieben. Der Untergang^ rr Privilegien aber, die keineswegs ein wesentlicher Bestandtheil des Meßlebcns waren, me(=Ij kflfielbe im Laufe der Zeit inmitten andcrweiter Entfesselung des Verkehrs nur beengten,^ ">cht nur die Meffen nicht beeinträchtigt, sondeni ist ihnen vielmehr günstig gewesen; die,jungen ihrer Bedeutung sind dadurch nicht angegriffen worden. Weiterhin wurde aber füraUet ^ ct Messe eine Reihe von Erleichterungen für die fremden Besucher derselben erlassen,° che, indem sie die Frequenz und den Umsatz steigerten, dem Platze und Staate wesentlich zu-^ j e .fom; dahin gehörten besonders der Eingang der Meßgüter unter gänzlichem oder theilweisemzn 6et Zollabgaben, die Befreiung der Handeltreibenden und ihrer Waaren vom Arrest bisios* Zahltage, die Enthebung von gewissen, sonst stattfindenden lokalen Abgaben und Lasten; diese^üanntcn Meßfreiheiten, zu denen man auch wol das schon gedachte Meßgericht zählt, sindhr »der weniger hier und da noch jetzt aufrecht, freilich aber sind auch sie eben nur ein Förde-^ Mittel, welches Ungleichheiten schasst, gegen»die sich die Forderung eines gleichen Maßes^az u ^ e ® en ctl * e Unb a ^ eu ^ c ' ten sträubt, keine unentbehrliche Stütze, wie die Ersahrungsjj t . bestätigt hat. In Frankreich genießen seit der ersten Revolution die Messen keines besondernd^giums mehr. Die Gesammtheit der die Messe betreffenden gesetzlichen Vorschriften bildettz Meßrecht, das in der sogenannten Meßordnung niedergelegt ist, welche zugleich die in An-^ d^ng kommenden meßpolizeilichen Vorschriften, das Nähere über Beginn und Dauer der

Zeit des Auspackens der Güter u. s. w. enthält.

^"ären die Messen zur Zeit ihrer Entstehung und Jahrhunderte hindurch ein unschätzbaresschi ^ungsmittel des Verkehrs, waren sie unentbehrlich in einer Periode, welche regelmäßiger,tio ^"Per und sicherer Communicatio» entbehrt, so sind sie mit dem Erstehen dieser Communica-„i^ namentlich in deren ungeahnter großartiger Emporhebung, Vermehrung und Beschleu-an Wichtigkeit beinahe überall außerordentlich herabgesunken, und fast nur in jenens, senden, welche des gedachten Wachsthums der Verbindungen noch nicht theilhaftig gewordentenh ^"upten sie ihren alten Rang. Ehemals versorgten sich die auf der Messe zusamxientre-»Nd Parteien bis zur nächsten Messe mit den Befriedigungsmitteln ihrer Bedürfnisse, mehrjene t ? e ^ t aber traten die einzelnen Plätze in bleibende Verbindung und begannen, außerhalbdess» Kanadischen Begegnung, nach Maßgabe des Sonderbedarfs der einzelnen Handeltreibenden^siak Wanderungen zu passender Zeit zu befriedigen. Gesicherte staatliche Zustände, verbesserteteq.,""''Chausseen, Eisenbahnen, Vermehrung und größere Sicherheit der gesammten Frachtfahrt,dig, "ästigen Postenlauf, der Dienst des Telegraphen brachte die entferntesten Orte in dauerndeng» 1 bur< ^ ^ Eaine Zeitschranken gehemmten Connex und erhielten diesen fort undgx^/^achen- und Jahrmärkte erweiterten sich, obschon diese letzter« gleichfalls bald anfingen, denbi n *” en Einfluß wahrnehmen zu lasse»; der Handel sandte seine Boten, die Reisenden, überallisthu erleichterte durch die Vermehrung und vergrößerte Bequemlichkeit des Angebots die Be-»Nd ^ ber Maaren ; die großen Hauptstädte endlich wuchsen mit dein Steigen ihrer Bevölkerungtjg en »"daraus fließenden Gelegenheit zu fortdauerndein Absatz von Handelsgütern zu so mäch-Altttelpunkten des Verkehrs auf, daß dieser ihr Verkehr einer fortdauernden Messe verglichen

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